Olympe de Gouges Stiftung
Menschenrechte für weibliche Menschen
In Gründung
Es handelt sich um eine Initiative zur Errichtung einer
gemeinnützigen Stiftung: ihr Zweck sind Aktivitäten für Menschenrechte
von Frauen und Mädchen - und gegen die zunehmenden Schändungen.
Es gibt viele Stiftungen, errichtet von Männern für Zwecke, die
Männerinteressen dienen. Aber es gibt bis heute keine Stiftung
mit dem Zweck, Menschenrechte für weibliche Menschen zu fördern.
Frauen selbst müssen also eine solche Stiftung errichten und unterstützen
statt ihr Geld und Engagement an Männer-Stiftungen zu verschenken.
Warum Olympe de Gouges Stiftung?
Diese Stiftung soll zur Erinnerung an die geistige Mutter
der Menschenrechte für weibliche Menschen, Olympe de Gouges (1748-1793)
ihren Namen tragen: Sie ist die Verfasserin der ersten und einzigen Erklärung der Rechte der Frauen und Bürgerinnen (Paris 1791) in der langen Geschichte Europas, ein Dokument von welthistorischer Bedeutung.
Die neuen Tyrannen, die Bürger an der Macht, haben diese scharfsinnige
und mutige Frau 1793 ermordet, auf der Guillotine enthauptet.
Madame de Gouges definiert in ihrer Erklärung gleiche Bürgerinnenrechte für das weibliche Volk. Diese Rechte müssen durch Selbstvertretung der rechtlosen Frauen, von Verfassungs- und Gesetzgeberinnen, Richterinnen und Verwaltungbeamtinnen festgelegt und verwirklicht werden: solche gleichberechtigte Teilhabe an den politischen Gewalten ist immer noch eine Realutopie, von welcher die heutigen Antifeministen-Regime - auch in Europa - sehr weit entfernt sind: Menschenrechte der Frauen werden eben nicht von jenen eingeführt, die sie schänden, die das grösste Interesse an der Entrechtung, Ungleichheit, Unfreiheit, Armut und Machtlosigkeit ihrer Frauen und der Erhaltung der eigenen Privilegien haben; es handelt sich hier um unvereinbare Interessen-Gegensätze. Folglich schändet das herrschende Geschlecht, seine Parteien, sein Staat die Menschen- und Bürgerinnenrechte von Frauen und Mädchen immer weiter und auf stets grausamere Weise.
Es ist das erste Ziel der Stiftung, die Erklärung des Rechte der Frau und Bürgerin, von Madame de Gouges, verfasst in Protest gegen die Vorrechte für Männer und Bürger (1789) überall in Schulen, Universitäten und sonstigen Bildungseinrichtungen bekannt zu machen. Denn selbst nach über 200 Jahren des Ausschlusses aller Frauen von den Vor-Rechten aller Familienväter und angesichts des heutigen bürgerlich-patriarchalen Un-Rechtsstaates, ignorieren oder verfälschen die herrschenden Geschichtsschreiber und Politiker die geschichtlichen Tatsachen noch immer. Generationen von Frauen, in Unkenntnis ihrer eigenen Geschichte, glauben noch immer der Propaganda von sogenannten "Menschenrechten", die nur für Männer galten, also Geschlechtsprivilegien waren und sind. Diese vormodernen Privilegien, dank welcher Männer die elementaren Menschenrechte von Frauen und Mädchen ungestraft schänden, haben ihr Fundament und ihren Ort im Haus, im Harem und Bordell, ihrer nicht-öffentlichen Herrschaftssphäre, wo sie mit Frauen verfahren, wie sie wollen. (Siehe: Hannelore Schröder, Menschenrechte für weibliche Menschen, Aachen 2000).
Sitz der Stiftung - in Leipzig?
In jedem Bundesland gibt es ein anderes Stiftungsrecht,
folglich ist zuerst zu entscheiden, welcher Stadt die Stiftung ihren Sitz
haben soll. Aus historisch-politischen Gründen ist es sehr wünschenswert,
Leipzig als Sitz zu wählen, weil hier die unabhängige Frauenbewegung
ihren Geburtsort hat. Louise Otto hat ja - wie vor ihr Mme de Gouges
- erkannt: "Der Menschheit Hälfte blieb noch ohne Recht".
Voraussetzung ist, dass sich in Leipzig und in nicht zu weitem Umkreis
engagierte Frauen finden, die sich zu Besprechungen in Leipzig treffen können:
zuerst zum gemeinsamen Aufrichten der Stiftung, dann zur tatkräftigen
Arbeit in Vorstand und Kuratorium.
Unabhängige, erfahrene Wissenschaftlerinnen gesucht.
Für diese ehrenamtliche Arbeit werden patriarchatskritische
Wissenschaftlerinnen gesucht, die sich zuverlässig für Menschenrechte
weiblicher Menschen einsetzen wollen.
Frauen aus Politikwissenschaft, Menschenrechtstheorie, Rechtsgeschichte, Geschichte
der Frauenbewegung, im Schuldienst oder sonstiger Lehre sind eingeladen, sich
zu melden (ihren Werdegang zu schildern und gegebenenfalls Angaben zu ihren
Publikationen zu machen). Dringend gesucht ist eine Juristin/Rechtsanwältin,
die sich für Stiftungsrecht interessiert.
(Partei- und Kirchen-Mitglieder oder Prostitutions-Befürworterinnen sind
nicht geeignet.)
Adresse:
Dr. Hannelore Schröder
Tschaikowskistr. 9
04105 Leipzig.
Mobil: 0177 / 64070290
© 2006-2009 Hannelore Schröder | Sitemap | Stand: 13.11.2009


