Hannelore Schröder
Prostitution: Schändung der Menschenrechte der Frauen.
Zum 254. Geburtstag von Olympe de Gouges
* 7. Mai 1748
Vortrag, gehalten auf der Olympe-de-Gouges-Gedenktagung, Leipzig, 7. Mai 2001
I. 1791: Menschenrechte für weibliche
Menschen - gegen Patriarchen-Willkür
Heute, an ihrem Geburtstage, gedenken wir dieser überragenden, ja bedeutendsten
Frau in der Geschichte Europas: sie ist die erste und einzige politische
Denkerin in der 4000-jährigen Epoche der
Patriarchen-Regimes, die schon 1791 mit ihrer wahrhaft universalen Erklärung
der Menschen- und Bürgerinnenrechte die Menschenwürde weiblicher
Menschen, aller Mütter, Töchter und Schwestern zurückgefordert
hat. - Viele Frauen vor ihr, Marie le Jars de Gournay (1)
bereits 1622, und nach ihr haben gleiche Rechte für Frauen im Verhältnis
mit Männern oder ein höchst dringendes Recht gefordert, aber keine
hat eine derart umfassende, radikale Grundsatzerklärung hinterlassen
wie sie.

In ihrer Erklärung der Menschenrechte (2) für
weibliche und männliche Menschen finden wir bereits Rechtsgrundsätze,
die bis heute höchst aktuell geblieben sind:
1. Frauen sind Menschen, also haben sie Anspruch auf Menschen- und Bürgerinnenrechte,
die sie selbst definieren und politisch vertreten;
2. Menschenrechte weiblicher Menschen sind "unveräusserlich", d. h. sie
sind unverkäuflich. Männer dürfen sie Frauen nicht abkaufen,
nicht mit körperlicher und Waffengewalt abpressen, nicht kraft gesetzlicher
Privilegien (Ehegesetze usf.), Justiz- und Polizei-Willkür schänden,
zu nichte machen. Damit rauben sie Frauen ihre Menschenrechte, machen sie
sie zu Objekten ihrer persönlichen und staatlichen Willkür, unterwerfen
also das gesamte weibliche Volk der absoluten, schrankenlosen Macht ihres
Geschlechts. - Solange die Menschenrechte der Frauen nicht kraft Verfassung,
Gesetz, Gerichtspraxis und ausführende Gewalt festgelegt und verwirklicht
sind, handelt es sich um Tyrannei, um totalitäres Regime - über
Frauen.
3. Frauenhandel ist Sklavinnenhandel: de Gouges sagt vom feudalen Regime:
"Der Frauenhandel war eine Art Industrie
in den höchsten Kreisen",
der nun diskreditiert sein müsste. Wenn dieser Menschenhandel unter dem
neuen Regime fortbesteht, wenn die Bürger an der Macht den Frauenhandel
nicht abschaffen, ist für Frauen alles verloren. - Da das Regime der
Bürger-Patriarchen allen Frauen tatsächlich alle Bürgerinnenrechte
verweigert, Frauen auch nun kein Recht auf Freiheit, gesetzliche Gleichheit,
auf Erwerbsarbeit und Eigentum haben, kaufen Männer Frauen weiter, wie
"Sklaven an der Küste von Afrika", wie unter dem alten Regime. Bürgersmänner
kaufen sich Maitressen und "öffentliche Frauen", die rechtlos und arm,
nur in dieser entwürdigenden Abhängigkeit überleben können.
Überdies bleiben alle Bürger Familienherrscher über ihre Ehefrauen
und Töchter, wie unter dem alten Regime.
In der Verfassung von 1795 (3) ist
ausdrücklich festgelegt: "Jeder Mann" kann frei über seine Arbeitskraft
verfügen, "aber er kann weder sich verkaufen, noch gekauft werden; seine
Person ist kein veräusserliches Eigentum." Selbstverkauf und Kauf von
Männern ist also verfassungsrechtlich und gesetzlich verboten. Für
Frauen gilt das jedoch nicht.
Deutsche Feministinnen haben keine derart umfassende radikal-demokratische
Grundsatzerklärung hinterlassen wie de Gouges. Wir besitzen kein historisches
Dokument, das den frauenfeindlichen, exklusiven, undemokratischen Vorrechten
für Männer, festgelegt in sogenannt bürgerlichen Ver-fassungen
und Gesetzen, eine solche menschenrechtliche Alternative entgegengesetzt hätte:
nicht 1848 oder 1870, weder 1918, noch 1948 - bis heute nicht. Wir müssen
also auf die universale Erklärung von de Gouges zurückgreifen, auch
deshalb, weil Männer-Parteien, Verfassungs- und Gesetzgeber, Richter
und Wissenschaftler sich selbst heute noch auf jene Männer-Vorrechte
von 1789 berufen. Sie unterschlagen, dass damit alle Frauen von Menschen-
und Bürgerinnen ausgeschlossen waren - und blieben: die Grundrechte deutscher
Verfassungen (ab 1848) sind nur spezielle Privilegien für das hochgeborene
Geschlecht - nach französischem Muster. Das gesamte weibliche Volk zählt
nicht, denn "Weiber" gelten nicht als vernunftbegabte, intelligente Menschen
. - Folglich bleibt das allgemeine, grösste Unrecht im sogenannt privaten,
häuslichen Bereich, das Herrschaftsverhältnis aller Familienväter
über alle Frauen unangetastet, wird fanatisch verteidigt und mit aller
persönlichen und staatlichen Gewalt gesichert. - Die Behauptung von angeblich
allgemein geltenden, bürgerlichen Rechten im "bürgerlichen Staat"
ist also eine dreiste Geschichtsfälschung und Propagandalüge.
Die Weimarer Verfassung (1919) steht nur auf dem Papier. Altpatriarchale Gewohnheiten
und Gesetze werden beibehalten, selbst die schändlichsten: Prostitution,
straffreie Vergewaltigung der Ehefrauen und das Strafgesetz Paragraph 218
ff. . Die antifeministische Hetze von Rechts bis Links geht verschärft
weiter und arbeitet den Nationalsozialisten in die Hand.
Die Verfassung von 1948 ist geprägt vom Katholizismus: die Verfassungsväter,
auch die der FDP und SPD, wollen die patriarchale Ehe/Familie konservieren
und verleihen diesem Unrechts-Institut das Grundrecht auf Schutz (Artikel
6 Grundgesetz). Folglich gelten die proklamierten Grundrechte hier nicht:
in Haus/Wohnung bleiben die Vorrechte der Ehemänner/Familienväter
erhalten; damit sind die Grundrechte ihrer Frauen ausser kraft gesetzt, also
weiterhin zu nichte gemacht. Da die Herrschaftsgebiete der Familienväter,
ihre Wohnung/ihr Haus durch Artikel 13 Grundgesetz ausdrücklich vor Eingriffen
von Ausssen geschützt sind, kann es hier keine Menschenrechte für
Frauen geben. Hier ist und bleibt die Schändung ihrer Grundrechte gesetzlich
zulässig, wie zuvor: der patriarchale Staat greift nicht ein, denn er
schützt die Schänder, nicht etwa ihre geschändeten, weiblichen
Angehörigen. Selbst das unmenschlichste Privileg der Ehemänner,
ihre Frauen zu vergewaltigen, wird nicht etwa abgeschafft, im Gegenteil: straflose
Vergewaltigung ist "das Grundrecht" der Familienväter! Ihre entwürdigten,
nackter Gewalt unterworfenen Ehefrauen schützt kein Gesetz: sie sind
und bleiben rechtlose "häusliche Leibeigene" (Max Horkheimer, 1936),
mit denen jedermann machen kann, was er will. - Auch Prostitution betrachten
die vermeintlich demokratischen Parteien und Gesetzgeber keineswegs als Schändung
der Grundrechte weiblicher Menschen. Ihr Geschlecht, die Nachfrager, die Frauenkäufer
und -verkäufer, Zuhälter und Bordellväter dürfen die Grundrechte
dieser Frauen auf Menschenwürde, Freiheit, körperliche Unversehrtheit
und Gleichheit selbstverständlich ungehindert weiter schänden. Alle
Parteien, die die Städte regieren, sind Schutzherren der Prostitutions-Interessenten;
der Staat kassiert sogar Steuern aus diesem Geschäft, dem Kauf und Verkauf
weiblicher Menschen.
Denn die Scheindemokraten, noch indoktriniert von nationalsozialistischer
Frauenverachtung, betrachten Frauen auch jetzt keineswegs als gleichwertige
Menschen, sondern als minderwertige "Wesen" von angeblicher "Eigenart", geartet
und geeignet als Hausfrauen oder Huren den Zwecken der "höheren Menschen"
zu dienen. Das von Gott und Natur "auserwählte" Geschlecht hält
sich noch immer für berechtigt, mit grenzenloser Willkür im Haus
und Bordell zu herrschen: Herrenmenschen ist alles erlaubt - gegenüber
Minderwertigen, Frauen. Folglich schänden sie die elementarsten Menschen-rechte
weiblicher Menschen systematisch, unmenschlich und zynisch weiter - machen
jedoch lautstark Propaganda für ihren angeblichen "Rechts- und Sozialstaat",
ihr Unrechts-Regime, das sie als "Gleichberechtigung" verkaufen.
Seit den sechziger Jahren machen sexuelle Liberale, Linke im Namen von Marx,
Freud und des Feudalherrn de Sade lauthals Propaganda für grenzenlose
sexuelle Libertinage, für rücksichtslose Promiskuität, freie
Pornografie, Aufhebung des Inzest-Tabus, Prostituierte für jedermann
usf.: Ihrer sexuellen Willkür und Herrenmoral soll keine, aber auch gar
keine moralische und gesetzliche Grenze mehr im Wege stehen. Frauen generell,
minderjährige Mädchen, selbst kleine Kinder sind in ihren Augen
nur "Material" zu ihren gewalttätigen, sexuell-sadistischen Zwecken -
bis zum Mord. Jedermann ein Marquis de Sade - das ist "wahre Freiheit"! Sie
verkaufen ihre Rechtfertigungen sadistischen Terrors als "sexuelle Aufklärung",
gar als Sexualkunde. Diese Demagogie und Praktiken führen zu um sich
greifender Verrohung des sexuellen Verhaltens gegenüber Frauen und Mädchen
im Namen männlicher Lust und zu ungekannten Ausmassen von Sexualsklaverei
in allen Formen.

II. Globalisierung der Sexualsklaverei
und der Schändung der Menschenrechte weiblicher Menschen
Der Vorsitzende der Anti-Sklaverei-Gesellschaft (London), Patrick Montgomery,
schreibt Anfang der sechziger Jahre: die internationale Sexualsklaverei "hat
während der letzten Jahre beträchtlich zugenommen. Sexualsklavinnen
vegetieren nur noch elend dahin, ihre Persönlichkeit ist durch
Gehirnwäsche, brutale Gewalt, Alkohol und Drogen völlig zerstört...Sie
werden in ganz Europa rekrutiert und sind bestimmt für die Häfen
und Hauptstädte der Welt; manche gehen erst an private Käufer ehe
sie an Bordelle weiterverkauft werden." (4) Sie
sterben jung, viele werden ermordet. In den Herkunftsländern werden sie
als vermisst gemeldet, nach Jahren für tot erklärt: diese ungeheuerlichen
Verbrechen sind in den Augen "demokratischer" Regierungen kein politischer
Skandal, gleichgültig und untätig sehen sie zu.
Montgomery schätzt bereits 1966 die Zahl der Sexualsk1avinnenbereits
auf zehn Millionen! Jahr um Jahr wird das spurlose Verschwinden "allein von
50.000 Europäerinnen gemeldet". Doch die Mitgliedstaaten der Vereinten
Nationen und von Interpol leugnen das Bestehen von Sexualsklaverei in ihren
Ländern und verhindern das Eingreifen von Aussen unter dem Vorwand: keine
Einmischung in die inneren, politischen Angelegenheiten!
Stephen Barlay, auch von dieser Gesellschaft, schreibt in seinem Bericht über
Sex Slavery: "Mitte der sechziger Jahre begann das Pornografie-Zeitalter,
wurde Pornografie zum ganz grossen Geschäft, begann die Männerwelt
diese Ware massenhaft und mit Vergnügen zu verschlingen. Um die ungeheure
Nachfrage nach
jungen Körpern zu bedienen, entwickelten die Lieferanten
dieses Handels eine neue Art von Leibeigenschaft - Photo-Sklaverei." - Mitte
der siebziger Jahre wurde Sexualsklaverei zum "ganz grossen Geschäft,
organisiert mit der Effizienz moderner Handels-unternehmen
Weltmärkte
in menschlicher Ware", so Barlay. Frauen aller Länder sind die
menschliche Ware, Männer aller Länder sind die Händler, Verkäufer
und Käufer, Millionen Täter und Mittäter.
1973 gibt es zufolge Barlay bereits einen "europäischen gemeinsamen
Markt" für Sexualsklavinnen, der seither immer katastrophalere Ausmasse
angenimmt: 1997 werden " allein in der Europäischen Union jährlich
mehr als 500.000 Frauen" von organisierten Menschenhändlern "mit dem
Ziel der sexuellen Ausbeutung" verschleppt, gehandelt, verkauft und gekauft
(5). Das war dem Europäischen Parlament
längst bekannt; schon 1981 wusste mann von massenhaftem Frauenhandel
zu Prostitutions-zwecken, blieb jedoch untätig, liess die Eskalation
tatenlos zu und plante 1997 nur ein "Forum für Ideenaustausch". Von politischem
Einsatz von Partei-Frauen ist mir nichts bekannt.
1990 hatte die Anti-Sklaverei-Gesellschaft bereits gemeldet, dass zu diesem
Zeitpunkt mehr Menschen in Sklaverei gehalten werden als 1823! Die Mehrheit
sind Frauen und Kinder in Arbeits- und Sexualsklaverei! (6)
1979 veröffentlicht die feministische Soziologin Kathleen Barry "Sexuelle
Versklavung von Frauen" (7), das Ergebnis
jahrelanger, weltweiter Forschung. Sie kommt zu dem Schluss:
"angesichts der grossen Zahl von Männern, die Zuhälter, Zulieferer,
Mitglieder von Syndikaten und Gangs, Betreiber von Bordellen und Massage-Salons
sind, die Vergnügungsbetriebe mit sexueller Ausbeutung betreiben, Pornografie
herstellen, verkaufen und kaufen, der grossen Zahl der Schläger, die
Frauen misshandeln, der Kinderschänder, Inzest-Verbrecher, Frauenkäufer
(Prostituierer, "Kunden" oder "Freier" genannt) und Vergewaltiger, ist
frau schockiert über den enormen Teil der männlichen Bevölkerung,
der an der weiblichen Sexualsklaverei beteiligt ist. Die Tatsache der grossen
Zahl von Männern, die dabei mitmacht, müsste dazu führen, den
nationalen und internationalen Aus-nahmezustand auszurufen, die globale Krise
der sexuellen Gewalt."
Barry erweitert und präzisiert den bisherigen Begriff von Sexualsklaverei wie folgt:
"Organisierte weibliche Sexualsklaverei ist ein Geschäft
mit grossen Profiten, Handel mit Frauenkörpern, der die Bordelle und
Harems der ganzen Welt beliefert.
Nicht-organisiert wird Sexualsklaverei von Zuhältern betrieben, die eine
oder mehrere Frauen mit brutaler Gewalt zwingen, ihren Körper zu verkaufen,
um mit dem Profit ihr Luxusleben zu finanzieren.
Private weibliche Sexualsklaverei wird von Ehemännern und Vätern
betrieben, die als persönliche Machtmittel Schläge und sexuelle
Gewalttaten gegen ihre Frauen und Töchter einsetzen. -
Es handelt sich um weibliche Sexualsklaverei in ALL den Situationen,
in denen Mädchen und Frauen nicht imstande sind, ihre unmittelbaren Lebensbedingungen,
worin sie sexueller Gewalt und Ausbeutung unterworfen sind, zu verändern;
aus denen sie nicht heraus kommen, gleichgültig, wie sie hinein geraten
sind.
Die Sexualsklaverei internationaler Gangs oder einzelner Zuhälter besteht
aus schwerverbrecherischen und geheimen Praktiken. Die Sklaverei durch Väter
und Ehemänner wird geheimgehalten und sozial sogar toleriert. Ort der
Sexualsklaverei kann ein arabischer Harem, ein deutsches Eroszentrum, ein
Keller amerikanischer Zuhälter oder ein Haus am Stadtrand sein. Wo immer
Sexualsklaverei praktiziert wird, ziehen die Täter daraus finanziellen
Profit und/oder persönliche Befriedigung.
Weibliche Sexualsklaverei, wie in diesem Buch dokumentiert, besteht nicht
allein in internationalem Handel, sondern durchdringt alle patriarchalen Gesellschaften
ganz und gar
".
Die Sexualsklaverei nimmt in zunehmendem Masse allgemeinen
Charakter an: potentiell sind alle Frauen betroffen, da das Institut Ehe/Familie
den Männern fast totale Verfügungsgewalt einräumt, selbst "grenzenlose
Exzesse, die Opfer und Nicht-Opfer terrorisieren" zulässt. Barry spricht
vom "sexuellen Terrorismus,
der alle Frauen, die davon getroffen werden
können, zu Gefangenen macht
" (Kathleen Barry, 1979)
Barry gründet die Koalition gegen Frauenhandel (Coalition Against Trafficking
in Women, CATW,
in Amherst, MA), die den Aufbau von Schwester-Organisationen in mittel- und
südamerikanischen, sowie asiatischen Ländern unterstützt und
zum International Human Rights Network gehört, das die Abschaffung von
Frauenhandel, Prostitution und Pornografie zum Ziel hat.
Seit vielen Jahren versucht die Nicht-Regierungsorganisation CATW, die Vereinten
Nationen dazu zu bewegen, politische Massnahmen gegen die Globalisierung der
Sexualsklaverei zu ergreifen.
- Im Gegensatz zu der herrschenden, beschränkten Auffassung von
"Menschenrechten" (nur Männer-Vorrechte), vertritt Barry einen feministischen,
universalen Begriff ( wie Olympe de Gouges) und spricht konsequent von Women's
Human Rights, Menschenrechten der Frauen. Gemessen an allgemeinen Normen von
Menschenrecht, d. h. auch für weibliche Menschen, besteht Prostitution
aus verbrecherischen Praktiken, nämlich sexueller Gewalt gegen Frauen:
"Prostitution, die Sex-Industrie und der Frauenhandel, einschliesslich Sex-Tourismus
sind Verbrechen gegen Frauen, also Schändung ihrer Menschenrechte, die
alle Frauen zur untergeordneten Klasse macht." Folglich geht es feministisch-politisch
darum, sexuelle Gewalt und Prostitution als Verletzung der Menschenwürde,
als Verbrechen gegen Frauen und Diskriminierung (auf Grund weiblichen
Geschlechts, H. S.), als Verletzung der Menschenrechte aller Frauen
anzuerkennen." (8)
Liberale Ideologen, die Propaganda für Prostitution und Pornografie machen,
behaupten, dass Frauen sich "freiwillig" in die Sex-Industrie begeben, ihrer
Erniedrigung zustimmen, also keine Opfer sexueller Männergewalt und Ausbeutung
sind. Diese weibliche Menschen verachtenden Recht-fertigungen sind, so Barry,
völlig unhaltbar: sie leugnen die Wirklichkeit, die Tatsache, dass Frauen
im Männer-Interesse zu Opfern gemacht werden. Die Verfechter des sexuellen
Liberalismus wollen den ganz "freien Markt", auf dem jeder Mann Frauen als
Objekte zu sexuellem Gebrauch kaufen kann. Folglich sprechen sie von Prostitution
im Markt-Jargon: vom "Angebot" von Körpern, die die "Kunden" zwecks Geschlechtsverkehr
"mieten". Dass diese "Konsumenten", die Prostituierer Frauen zu
Prostituierten machen, verstehen die Propagandisten nicht als sexuelle Gewalt,
nicht als Schändung von Menschenrechten der Frauen. Sie leugnen, dass
sie Menschen zu Dingen machen, zu käuflicher Ware degradieren, sondern
nennen das "sexuelle Freiheit".
In Holland klassifiziert mann Frauen längst als Waren, versieht sie mit
verschiedenen Preisen, stellt sie fast nackt in Schaufenstern aus und macht
Reklame für diese "Branche" als handele es sich um den Verkauf von Konsumartikeln:
"Alles ist zu kaufen
die Stadtwälle sind der Mittelpunkt von Kauf
und Verkauf
Amsterdam war immer eine Hafenstadt und dazu gehören
Huren
Hinter den Fenstern warten Frauen in allen Sorten und Massen
schwarz,
braun, gelb, weiss, dick, dünn
mann kann sich nichts Verrückteres
denken, denn alles gibt es zu kaufen
(in diesem) geselligen Geschäftsviertel"
für Prostitutionstouristen. (9) Die
Stadt wird von Sozialdemokraten und Grünen regiert. Holländer waren
schon immer Sklavenhändler: im 19. Jahrhundert wurde der schwarze Sklavenhandel
verboten. Aber die Sexualsklaverei hat die sozialdemokratisch-liberale Regierung
jetzt völlig legal gemacht, mit katastrophalen Folgen - für
Frauen.
Wer hingegen von Menschenrechten der Frauen ausgeht, kommt zu dem Urteil,
dass es sich um "eine Form von Sklaverei" handelt (so Resolutionen,
Konferenzen, Rapporte 1980-83).
Dass Prostitution als Verletzung der Menschenrechte der Frauen zu definieren
ist, stand 1985 auf einem UNESCO-Treffen von Sachverständigen bereits
ausser Frage, weil
"die Körper von Frauen als Ware behandelt werden;
es sich dabei um Diskriminierung auf Grund des Geschlechts handelt;
es um sexuelle Gewalt geht; und
es sich um Verletzung der Menschenwürde handelt;
daraus folgt, dass die Kunden kriminalisiert, also mittels Strafgesetzen
verfolgt werden müssen." (UNESCO, 1986: 12)
Schon seit 1949 ist in der "Convention über den Handel in Personen und
die Ausbeutung der Prosti-
tution Anderer" festgelegt, dass Prostitution und Frauenhandel "unvereinbar
sind mit Würde und Wert der menschlichen Person", also "Verletzung von
Menschenrechten" darstellen. Aber nur die Frauen-händler und Zuhälter
sollen bestraft werden, jedoch auch dann, wenn ihre Opfer "zugestimmt" haben.
Die Verursacher, die Nachfrager, die Käufer - blieben jedoch völlig
ausser acht.
Barry's kritische, präzisere und umfassendere Definition besagt
dagegen:
"Prostitution ist ein Akt von Gewalt und Misshandlung, ein Angriff auf die
Menschenwürde, die Frauen generell zur untergeordneten Klasse macht
Es handelt sich um Verletzung von Menschenrechten, wenn folgende Tatsachen,
eine oder mehrere, zutreffen:
1. wenn Frauen als nicht-menschliche Sexualobjekte, Dinge oder Waren behandelt
werden;
2. wenn sie als Sexualobjekte behandelt werden, die Schmerzen und Erniedrigungen
geniessen;
3. wenn sie als Sexualobjekte behandelt werden, die Spass an Vergewaltigung
haben;
4. Sexualobjekte, die gefesselt, zerschnitten, verstümmelt, geknebelt
oder auf andere Weise körperlich verletzt werden;
5. wenn Frauen in Haltungen sexueller Unterwerfung, Dienstbarkeit oder Zurschaustellung
gebracht und dergestalt benutzt werden;
6. wenn Körperteile von Frauen (Vagina, Brust, Gesäss u. a.) sexuell
derart benutzt werden, dass Frauen auf diese Körperteile reduziert sind;
7. wenn Frauen mit Gegenständen oder von Tieren penetriert werden;
8. wenn Frauen in eine Umgebung versetzt werden, wo sie erniedrigt, verletzt,
gefoltert, (mit Exkrementen) besudelt, als minderwertig behandelt, blutig
geschlagen, ausgepeitscht, gestossen, geknebelt oder auf sonstige Art gepeinigt
werden
." (Kathleen Barry, 1992).
Ausgehend von diesen Erkentnissen hat die Coalition gegen Frauenhandel eine
internationale "Konvention gegen sexuelle Ausbeutung" entworfen und 1994 bei
den Vereinten Nationen eingereicht.
III. "Konvention gegen sexuelle Ausbeutung"
Ehe ich die Grundsätze dieser Konvention vorstelle, erst ganz kurz über
die Vereinten Patriarchate, die sich Vereinte Nationen nennen (10):
Von 1945-1994, also fast 50 Jahre lang, verabschiedet diese Männer-Institution
Konventionen, d. h. internationale Verträge: die Mitgliedstaaten unterzeichnen
diese oder auch nicht; die einzelnen Nationalstaaten machen Vorbehalte und
Abänderungen; sie ratifizieren diese Konventionen wenn sie wollen, oft
wollen sie nicht. Im Falle der Ratifizierung, die viele Jahre, oft sogar Jahrzehnte
dauert, müssten diese Staaten neue Gesetze verabschieden, die Gerichte
müssten sie durchsetzen, Verwaltung und Polizei müssten sie ausführen.
Das alles geschieht nicht, denn Menschenrechte der weiblichen Bevölkerungen
sind ja nicht im Interesse des herrschenden Ge-schlechts, das in allen patriarchalen
Staaten an der Macht ist und seine Privilegien mit aller Gewalt sichert. Folglich
verschlimmert sich in den Jahrzehnten nach dem zweiten Weltkrieg die Lage
der Frauen weltweit derart dramatisch, dass es zuerst in den USA (ab 1963),
später in Westeuropa, dann in weiteren Ländern erneut zu feministischen
Protestbewegungen kommt. Denn all die wohlklingenden Konventionen über
die Unterdrückung des Menschenhandels
und gegen die Folter, "die
grausame, unmenschliche und erniedrigende Behandlung verbietet", über
"Die Abschaffung aller Formen der Diskriminierung von Frauen, die Sklaverei
und Sklavenhandel in allen Formen verbietet," über die "Rechte der Kinder"
usf. - sind wertloses Papier. Für weibliche Menschen weltweit ist nichts
davon durchgeführt, ganz im Gegenteil: kritische feministische Forscherinnen
und Aktivistinnen doku-mentieren zunehmend verschärfte Unterdrückung,
Rechtlosigkeit, Armut, Gewalttätigkeiten, Greuel-taten und Ermordungen
von Frauen und Mädchen in den entwickelten Patriarchaten und noch ex-tremer
in den Patriarchaten der dritten Welt: 1990 - mehr Menschen, Frauen und Mädchen
in Sklaverei als 1823!
Sogar viele Millionen weiblicher Kinder (Sadisten reden kaltschnäuzig
von "Babystrich" und "Baby-fickern") werden weltweit in Prostitution
und Pornographie verheizt, obwohl sich Unterzeichner-Staaten der "Rechte des
Kindes" dazu verpflichtet haben
"Kinder vor allen Formen sexueller Ausbeutung und sexueller Misshandlung zu
schützen;
alle Massnahmen zu ergreifen, um zu verhindern, dass ein Kind durch
Überredung oder Zwang
an ungesetzlichen sexuellen Aktivitäten
teilnehmen muss; und um zu verhindern, dass ausbeuterischer Gebrauch von Kindern
in der Prostitution und anderen ungesetzlichen Praktiken, in pornographischen
Darstellungen und Materialien gemacht wird."
Doch nichts davon ist auch nur ansatzweise geschehen, viel schlimmer noch,
stattdessen globale Ausbreitung dieser unsäglichen Verbrechen: völlig
freie Bahn für Pädosexuelle, alle Sorten Kinder-schänder, Kinder-Pornographie-Hersteller,
- Händler und - Käufer, genannt Konsumenten, Kunden und Touristen.
- In ihrem Entwurf zur "Konvention gegen sexuelle Ausbeutung" (11) berufen
sich die Autorinnen auf all diese nicht verwirklichten Konventionen und verlangen
von den Vereinten Nationen (und mög-lichen Unterzeichner-Staaten), dass
sie nun endlich alarmiert sind darüber, "dass die Menschenrechte der
Frauen durch massive und zunehmende sexuelle Ausbeutung ernsthaft bedroht
sind."
(Die Vereinten Patriarchen-Nationen haben freilich noch immer keine Eile:
denn diese Konvention befindet sich inzwischen bereits sieben Jahre lang in
den Mühlen ihrer Bürokratie!)
Einleitend heisst es weiter:
"Anerkennend, dass Sexualität eine Dimension von Menschen ist und dass
Frauen das Recht auf sexuelle Unversehrtheit und Selbstbestimmung haben;
Anerkennend, dass sexuelle Ausbeutung, einschliesslich Prostitution, diese
Rechte verletzt, also Frauen zur untergeordneten Klasse macht und damit ihre
Menschenwürde und ihr Recht auf Gleich-heit verletzt;
Anerkennend, dass sexuelle Ausbeutung schwere Schäden verursacht und
oft die extremen Formen von Sexualsklaverei, Foltern, Verstümmelung und
Tod annimmt;
Anerkennend, dass sexuelle Gewalt und Prostitution nicht unvermeidlich, sondern
Formen sexueller Ausbeutung sind;
Anerkennend, dass die sexuelle Ausbeutung jedweder Frau die sexuelle Erniedrigung
aller Frauen bedeutet, sie ihrer Bewegungsfreiheit beraubt und ihre Unversehrtheit
und Sicherheit bedroht, also Zustände des sexuellen Terrorismus schafft;
Anerkennend, dass sexuelle Ausbeutung von Menschen, einschliesslich Prostitution
in zunehmenden Ausmassen Bestandteil nationaler Praktiken geworden ist, die
Frauen ihrer Menschenrechte berauben;
Anerkennend, dass eine neue Konvention nötig ist, die die Definitionen
von sexueller Ausbeutung dahingehend erweitert, dass Gewalt gegen Frauen und
Prostitution einbegriffen sind und als Verletzung von Menschenrechten anerkannt
werden;
Feststellend, dass es bis jetzt keine internationale Konvention gibt, die
die sexuelle Ausbeutung von Erwachsenen verbietet;
Und in dem Bestreben, den Kampf gegen sexuelle Ausbeutung wirksamer zu machen,
kommen wir wir folgt überein:" (Soweit die Präambel; es folgen
31 Artikel)
Teil I: Allgemeine Vorschriften
Artikel 1. Definition von sexueller Ausbeutung
"Sexuelle Ausbeutung ist eine Praktik, mit der bestimmte Personen sexuelle
Befriedigung, finanziellen Gewinn oder sonstige Vorteile durch Schändung
der Sexualität anderer Personen erzielen, womit sie deren Menschenrechte
auf Würde, Gleichheit, Selbstbestimmung, körperliche und geistige
Gesundheit verletzen."
Artikel 2 (unter sexuelle Ausbeutung fallen)
a. "Mädchen- und Frauenmord, Ehefrauen- und Witwen-Mord; das ist Mord
aufgrund weiblichen Geschlechts, also Schändung des Frauen-Menschenrechts
auf Leben;
b. Unterwerfung unter grausame, unmenschliche und erniedrigende Behandlung
durch: Körperliche Misshandlungen (Schlagen), Pornografie, Prostitution,
genitale Verstümmelung, Gefangenhaltung (im Haus, Harem, Bordell), Mitgift
und Brautpreise, Zwangssterilisation und Zwangsmutterschaft, sexuelle Nötigung,
Vergewaltigung, Inzest, sexuelle Misshandlung und Menschenhandel;
c. Unterwerfung unter sexuelle Misshandlungen und Foltern
, einschliesslich
sadistische und verstümmelnde Praktiken;
d. Ehen auf Zeit oder Konvenienz-Ehen zwecks sexueller Ausbeutung;"
Artikel 3
"Das folgende gilt in der gesamten Konvention:
a. Vergewaltigung ist ein sexueller Angriff auf jeden weiblichen Körperteil
mit jedem Mittel (Gegenstand) und in jedem Lebensalter;
b. sexuelle Nötigung ist das Aufzwingen jeglicher unerwünschter
Handlungen, Gesten, Reden und sonstigen Materials;
c. Prostitution ist die Benutzung/ der Gebrauch des Körpers einer Frau
als Ware, die mann kauft, verkauft oder in sonstiger Weise tauscht: in Gelegenheits-
und Strassenprostitution, Prostitution gemäss Gewohnheitspraktiken, in
Bordellen, Militär-Prostitution, Entwicklungsprostitution, Pornografie,
Sex-Tourismus, auf den Märkten des Brautkaufs (Versandhandel nach Katalog);
d. alles, was für die sexuelle Ausbeutung von Mädchen und Frauen
gilt, gilt für Jungen und Männer, die sich im Zustand sexueller
Ausbeutung befinden;"
Teil II: Sexuelle Ausbeutung
Artikel 4 bestimmt:
"Die Unterzeichner-Staaten verurteilen die sexuelle Ausbeutung von Kindern
und Frauen in allen Formen; sie kommen überein, politische
Pläne zu machen und durchzuführen, die in ihrer Gesellschaft bewirken,
dass die Freiheit (Befreiung, Freisein ) von sexueller Ausbeutung gesichert
wird durch den Schutz der Selbstverfügung/Kontrolle über den eigenen
Körper, durch den Schutz der sexuellen Unversehrtheit/Integrität
und durch den Schutz der sexuellen Selbstbestimmung/Autonomie;
a) Die Unterzeichner-Staaten erkennen an, dass bestimmte Frauen in erhöhtem
Masse durch sexuelle Ausbeutung gefährdet sind: wie Minoritäten
und Eingeborene, Frauen, die rassistischer Diskriminierung unterliegen, Frauen
auf dem Lande und die sich in Aus- und Einwanderungs-Prozessen befinden, in
ethnischen und sozialen Randgruppen, besonders Arbeiterinnen in Freihandelszonen,
Frauen in der sexuellen Vergnügungsindustrie, weibliche Kinder, alte
Frauen, Frauen mit körperlichen und geistigen Behinderungen, Lernbehinderungen
und geistiger Retardation und mit all den Behinderungen, die durch schwere
Misshandlung verursacht sind.
a. Die Unterzeichner-Staaten erkennen an, dass Frauen in erhöhtem Masse
von sexueller Ausbeutung bedroht sind in den folgenden Krisen-Situationen:
bewaffnete Auseinandersetzungen, Natur-katastrophen, Armut, Gefangenschaft,
einschliesslich politische Gefangene, in Einwanderungs-lagern und Jugendgefängnissen,
Institutionen der Jugendfürsorge, in Familien mit männlicher Gewalttätigkeit
und sexueller Kindesmisshandlung, in Zwangs- und Kinderehen, bei Obdach-losigkeit
und Flüchtlings-Status."
Artikel 5
"Die Unterzeichner-Staaten bestrafen die Täter, die sexuellen Ausbeuter,
und entschädigen die Opfer für den erlittenen Schaden kraft zu verabschiedender
Strafgesetze, privatrechtlicher, arbeits- und verwaltungsrechtlicher
Strafen bzw. Sanktionen. Die Opfer erhalten Unterstützung/Rechtshilfe
zwecks Verfolgung der Verbrecher. Bei der Formulierung von neuen Gesetzen
und/oder der Anwendung von Gesetzen und Gewohnheitsrechten darf
a. die sexuelle Vorgeschichte einer Frau, auch einer Prostituierten, in allen
legalen Aktionen nicht gegen sie benutzt werden;
b. darf Ehre kein Grund sein, irgendeine Tat sexueller Ausbeutung oder
Gewalt gegen Frauen zu rechtfertigen oder zu verteidigen;
c. es ist ein erschwerender Umstand (ein Strafe verschärfender, kein
mildernder Umstand) bei sexueller Ausbeutung, wenn die Täter Ehemänner,
Väter, sonstige Verwandte oder Arbeitgeber der Opfer sind;
d. der Status einer Frau als illegale Einwanderin oder Staatenlose darf nicht
gegen sie benutzt werden."
Artikel 6. bestimmt:
"Die Unterzeichner-Staaten weisen jede Politik oder Gesetze zurück, die
die Prostitution irgendwelcher Personen, ob weiblich oder männlich, Erwachsene
oder Kinder rechtfertigen; sie weisen Politik und Gesetze zurück,
die Prostitution in irgendeiner Weise, einschliesslich als Beruf, Beschäftigung
oder Unterhaltung reglementieren oder legalisieren;
und sie kommen überein, Gesetze des Inhalts zu verabschieden, dass Prostitution
als akute Form sexueller Ausbeutung anerkannt ist, einschliesslich das folgende:
a) die Bestrafung jeder Person,
- die eine andere Person zum Zwecke der Prostitution anlockt, vermittelt,
verführt oder entführt, mit welchen Mitteln auch immer, selbst mit
Zustimmung dieser Person;
- die die Prostitution einer anderen Person ausbeutet, selbst mit Zustimmung
dieser Person;
- die Bordelle unterhält oder organisiert, wissentlich finanziert oder
sich daran beteiligt;
- die Gebäude oder sonstige Orte wissentlich
mietet oder vermietet zum Zwecke der Prostitution anderer Personen;
b) die Bestrafung der Nachfrager/Prostituierer (" Kunden", "Freier"), ihre
Identifizierung als Täter, die kriminalisiert werden müssen, bei
gleichzeitiger Zurückweisung jeder Form der Bestrafung der Prostituierten;
c) da, wo kriminelle Sanktionen gegen die Opfer sexueller Ausbeutung bestehen,
schaffen die Unterzeichner-Staaten diese ab;
d) die Bestrafung der Hersteller, Verkäufer und Händler von Pornografie,
in Anerkenntnis der Tatsache, dass die Pornographie-Industrie die Nachfrage
nach sexueller Ausbeutung vergrössert und fördert und selbst aktiv
betreibt."
Teil III: Globale Zustände Sexueller Ausbeutung
Artikel 7
"Die Unterzeichner-Staaten kommen überein,
a) staatliche Wirtschaftsentwicklungspolitik und Praktiken zurückzuweisen,
die Frauen der sexuellen Ausbeutung zuführen;
b) sicherzustellen, dass die Regierungspolitik und Praktiken Sorge tragen
für die die volle ökonomische Entwicklung von Frauen durch ihre
Integration in menschenwürdige Lohnarbeit mit gleichem Lebensstandard,
dessen Frauen bis jetzt beraubt sind;
c) Gesetzliche und andere Massnahmen zu ergreifen, um den Sex-Tourismus zu
verbieten, also diejenigen zu bestrafen, die Tourismus zwecks sexueller Ausbeutung
organisieren, d. h. alle Unternehmen wegen Beschaffung und Förderung
von Prostitution zu kriminalisieren. Diese gesetzlichen Massnahmen werden
verabschiedet und ausgeführt in beiden Ländern, d. h. im Herkunftsland
der Täter und im Land ihrer Einreise.
d) Bildungssprogramme bereitzustellen zwecks Veränderung gesellschaftlicher
und ideologischer Mechanismen und Muster, die sexuelle Ausbeutung von Frauen
propagieren und fördern."
Artikel 8:
"Die Unterzeichner-Staaten kommen überein:
a) Massnahmen zu ergreifen, um Frauenhandel zum Zwecke sexueller Ausbeutung,
an erster Stelle Prostitution, zu verhindern und zu verbieten;
b) Gesetze zu erlassen, die notwendig sind zum Schutz von Frauen und Kindern
bei Aus- und Einwanderung, an den Orten der Aus- und Einwanderung und
auf den Routen ;
c) Öffentlichkeitskampagnen zur Warnung der Bevölkerung vor den
Gefahren des Frauen- und Kinderhandels durchzuführen;
d) Kontrollaufsicht über Bahnhöfe, Flug- und Seehäfen, über
diese Verkehrswege und andere öffent-liche Plätze zu sichern, um
den internationalen Frauen- und Kinderhandel zwecks Prostitution zu verhindern;
e) Sicherzustellen, dass die jeweiligen Dienste (Grenz-, Hafen-, Flughafen-
Bahnpolizie usw.) über die Ankunft von Personen, die allem Anschein nach
(prima facie) Täter, Mittäter oder Opfer dieses Handels sind, informiert
sind."
Artikel 9 betrifft den Schutz von Einwanderinnen,
die in " Haushalten und Vergnügungsbetrieben arbeiten, die zu sexueller
Ausbeutung und in die Prostitution führen können;"
Die Unterzeichner-Staaten "ergreifen alle angemessenen Massnahmen zum adäquaten
Schutz dieser Opfer sexueller Ausbeutung einschliesslich:
a) Asyl, Flüchtlingsstatus und -schutz, Repatriierung derjenigen, die
sie wünschen, unabhängig davon ob die Opfer sexueller Ausbeutung
legal oder illegal eingereist sind;
b) Schutz um sicherzustellen, dass gültige, schriftliche Arbeitsverträge
abgeschlossen sind und dass die Bedingungen solcher Verträge kontrolliert
werden; ferner Schutz der eingewanderten Arbeiterinnen vor sexueller Ausbeutung
und Misshandlung im Einwanderungsland;
c) Das Recht, im Besitz des eigenen Reisepasses und Reisedokuments zu bleiben,
sodass keine Person in die Prostitution verkauft oder von irgendeiner anderen
Person sexuellen Diensten unterworfen werden kann;.
d) Das Recht auf Unterkunft, medizinische Behandlung, Beratung und andere
soziale Dienste.
e) Das Recht der Einwanderinnen auf Schutz gemäss geltendem Arbeitsrecht
in den Einwanderungsländern."
Artikel 10
Staaten verpflichten sich zur " Bestrafung von Personen und zum Verbot von
Unternehmen, die Reklame machen, profitieren und teilnehmen an Geschäften
betreffend den Kauf von Ehefrauen aus fremden Ländern (Brautkauf auf
Bestellung) und (das Organisieren von) Scheinehen;
ihr Militär, ihre Polizei und andere öffentliche Dienste auf fremden
Territorien und in ihren eigenen Ländern für die Teilnahme an Prostitution
gesetzlich zur Verantwortung zu ziehen und zu bestrafen;
ihre Repräsentanten, Diplomaten und sonstiges Personal im öffentlichen
Dienst strafrechtlich und privatrechtlich wegen sexueller Ausbeutung zur Verantwortung
zu ziehen;"
Artikel 11
"Die Unterzeichner-Staaten ergreifen Massnahmen zur Verhinderung sexueller
Ausbeutung in Krie-gen, ethnischen
Konflikten, Bürgerkriegen, Aufständen
und ausländischen Interventionen, in Flüchtlingslagern und Evakuierungszentren;
Staaten anerkennen die Notwendigkeit von speziellen Beobachtungsteams, die
in der Mehrheit aus Frauen bestehen, um Schändungen von Menschenrechten
im Bereich sexueller Ausbeutung und Frauenhandel zu registrieren und zu kontrollieren;
Teil IV: Flankierende soziale Massnahmen und Einrichtungen
Artikel 12
"Die Staaten ergreifen Massnahmen zur Sicherung von Schadensersatz für
die Opfer sexueller Aus-beutung; auch Massnahmen, die den Berichten der Opfer
über ihre sexuelle Ausbeutung faire An-hörung gewährleistet;
Sie ergreifen Massnahmen, um Ausbildungsprogramme und die Beschaffung bezahlter
Arbeit für Frauen zu sichern mit dem Ziel, ihre ökonomischen Chancen
zu verbessern und den Wert und Status der Frauen zu erhöhen, damit die
Notwendigkeit in die Prostitution zu gehen, verringert wird
"
Artikel 13
"Die Unterzeichner-Staaten verpflichten sich, für die Opfer sexueller
Ausbeutung, einschliesslich Prostitution, soziale Einrichtungen, wie Fluchthäuser,
spezielle Gesundheitsdienste und Zentren für Alternativen zur Prostitution
zu schaffen und zu finanzieren; Einrichtungen, die Freiwilligkeit und Vertraulichkeit
garantieren und folgende Hilfen bieten:
a. Dienste zur Vorsorge bzw. Behandlung venerischer Krankheiten, HIV- und
Aids-Test;
b. Programme für Trauma-Therapie;
c. Ausbildung medizinischen Personals, spezialisiert im Erkennen sexueller
Ausbeutung, Vergewaltigung und Prostitution und in geeigneter Behandlung (der
Schäden);
Personal, das auf die entsprechenden sozialen Dienste verweist und medizinische
Beweise sammelt zwecks Strafverfolgung der Verbrechen sexueller Ausbeutung;
d. freie und spezialisierte Beratungs- und Ausbildungsdienste;
e. Hilfen bei Beschaffung von Wohnraum und Kindertagesstätten-Plätzen;
f. Hilfen zur Sicherung des Lebensunterhalts;
g. Hilfen bei Kreditbeschaffung zur Existenzgründung;
h. Programme für Berufsausbildung ohne sexistische Diskriminierung."
(Teil V, Artikel 14-31, befasst sich mit Prozeduren, die hier nicht behandelt
werden können.)
IV. Schändung der Frauen-Menschenrechte
unter dem BRD-Regime
Gehen wir von diesen Definitionen der Verbrechen an weiblichen Menschen aus
und legen wir menschenrechtliche Massstäbe an, dann kommen wir
zu dem Urteil, dass in der BRD die Menschen-rechte von Frauen und Mädchen
massenhaft und in extremer Weise geschändet werden:
Mindestens 250.000 Prostituierte sind Opfer von Nachfragern/ Käufern,
Zuhältern, Bordellbetreibern, Porno-Fotographen, nationalen und
internationalen Menschenhändlern, allen Sorten Kollaborateuren und sadistischen
Folterern: Bordelle sind mit Folterkammern ausgerüstet!
Im politisch geschützten, vermeintlichen Privatbereich sind Millionen
Frauen und Mädchen Opfer männlicher Gewalttäter, Vergewaltiger
und Inzest-Verbrecher. Die Minimal-Schätzung eines Krimi-nologischen
Forschungsinstituts beläuft sich auf 100.000 vergewaltigte Frauen pro
Jahr, davon etwa 75.000 durch Männer aus der Verwandtschaft oder Bekanntschaft.
(12)
Die Verbreitung von Inzest-Verbrechen ist kaum realistisch einzuschätzen,
denn serieuse Forschung ist tabu: Freudianer stellen sich vonvornherein schützend
vor die Täter und bagatellisieren die Leiden der kindlichen Opfer. Kritische
Forschung in den USA belegt jedoch geradezu epidemische Verbreitung dieser
Sexualverbrechen.
Braut-Kauf-Agenturen, Bordell-Tourismus und alle Arten pornographischer Propaganda
stehen unter dem Schutz dieses politischen Regimes.
Jährlich werden etwa 800 Frauen von Männern totgeschlagen und ermordet,
allein weil sie Frauen sind! Das sind 8 000 weibliche Opfer in den vergangenen
zehn Jahren! Aber Femicide gilt nicht als politischer Skandal, nicht als grausamste
Schändung des Grundrechts auf Leben!
Diese unerträglichen Verbrechen, diese Eskalation von Schändungen,
werden seit Jahrzehnten von den Regierungen nicht allein tatenlos zugelassen,
sondern sogar gefördert. Dafür die neuesten Beispiele:
"Die Grünen haben die Gründung von Feldbordellen für die Bundeswehr
angeregt." (13)
"Die Verteidigungsexpertin der Grünen, Angelika Beer" hat vor kurzem
in Berlin vorgeschlagen, "das deutsche Balkan-Korps
mit Bordellen auszustatten."
- Das nationalsozialistische Regime hat in ganz Europa Wehrmachts-Bordelle
betrieben; heute erwägt mann das sogenannt demokratisch: es ist jedoch
totalitäres Regime über Frauen! - Wollen die Grünen erwerbslose,
arme Frauen zwangsweise für Militärbordelle rekrutieren? Oder melden
sich die Grünen Frauen freiwillig zum Bordelldienst für die deutschen
"Friedenstruppen"? Diese Bundeswehrsoldaten, die Taschen voll Steuergeld,
sind grosse Nachfrager nach Sexualsklavinnen, die folglich prompt von Menschenhändlern
mit armen Frauen, selbst Minderjährigen, ja Mädchen von zwölf
Jahren aus den Balkanländern "beliefert" werden!
Sexistische Apartheid in der SPD: Frauen zum Drauftreten - Ministerin macht
mit.
Die Rot-Grüne-Regierung macht das Prostitutions-Regime ganz allgemein,
offiziell und völlig legal: Justizministerin Däubler-Gmelin
hat ein Gesetz entworfen, das die sexuellen Ausbeuter, all diese Verbrecher,
nicht etwa kriminalisiert, sondern völlig legalisiert. Die SPD-Frau steht
auf Seiten der Prostitutions-Interessenten, (Bordell-Oskar Lafontaine ist
ihr Genosse), Frauen-Interessen liegen ihr völlig fern denn: "Frauenfragen
zu vertreten ist, als wäre man Negersprecher in Südafrika
"
(14) . Ihr Vergleich mit dem Apartheid-Regime
ist aufschlussreich: in der BRD sind Frauen die Neger, eine minderwertige
"Rasse", die SPD ist eine Partei rassistischer Herren: "Die Männer suchen
sich was (d. h. Frauen)
zum Drauftreten", resumierte Däubler-Gmelin
einmal; mit ihnen gemeinsam tritt sie drauf - auf die Opfer des sexuellen
Terrors, auf Frauen generell - und auf Wählerinnen.
Frauen-Kauf und -Verkauf: "sittenkonforme Geschäfte" ? "uneigentliche
Arbeitsverträge"?
Auch Bundesfrauenministerin Christine Bergmann (15) kollaboriert
willig: "Millionen Männer" kaufen sich Frauen, das findet sie in Ordnung,
das will sie zum sittenkonformen Geschäft machen. Konform mit Bordellgängern
und Zuhältern behauptet sie, dass es sich um "freiwillige Sex-Dienstleistungen"
handelt. Die Ministerin hat keine Ahnung von der Wirklichkeit der Frauen-Armut,
der finanziellen Gewalt der männlichen Anbieter und dem Terror der Zuhälter
und Frauenhändler! Wer hier von "Freiwilligkeit" schwatzt, redet den
Menschenrechts-Schändern nach dem Mund. Die rote Ministerin phantasiert
von einem "freien'' Dienstleistungs-Beruf mit "Vereinbarungen" zwischen
Kaufobjekt/Gekaufter und Käufer, nun "rechtswirksam", mit "einklagbaren
Forderungen". Aber angeblich ist das kein Dienstvertrag, lediglich ein sittenkonformes
Geschäft. SPD und Grüne planen ja seit langem Prostitution zu "einer
Art ordentlichem Beruf zu erheben" - Frauen sind dazu "berufen", sich zu verkaufen?!
Gemäss derartiger Bordelllogik rechtfertigt mann die Frauen-Käufer
- und "regelt" mann zugleich die skandalöse Frauen-Erwerbslosigkeit!
Bergmann stellt sich schützend vor ihre Partei-Herren, die angeblich
"nie" Verträge "ins Auge gefasst" haben. Aber sie selbst spricht von
"Arbeitsleistungen", "Arbeitsbedingungen im Bordell" und von Prostituierten,
die "Lohn einklagen können", also muss ein Vertrag vorliegen! Das heisst,
diese Partei und die Ministerin selbst erklären den Verkauf des eigenen
Leibes zum sexuellem Gebrauch der Zahler einfach zu "Arbeit", konform mit
mit der Propaganda, die die Pro-Prostitutions-Lobby, die Freudo-Marxisten-Sadisten
seit Jahrzehnten in allen Medien verbreitet haben (voran FDP-Augstein mit
seinem Herrenmagazin). Doch hier wird niemals Arbeitskraft gegen Lohn getauscht
unter Wahrung der Grenzen, die die Grundrechte und die Arbeitsgesetze festlegen:
hier wird der ganze Leib, die Person selbst verkauft bzw. gekauft,
zum grenzenlosen Gebrauch der Käufer! Leib und Person dürfen jedoch
kein veräusserliches, verkäufliches Eigentum sein - in einem
Rechtsstaat. Wo menschliche Leiber/Personen käuflich sind, herrscht Willkür
der Käufer, Sklaverei. Folglich sind derartige Verträge null und
nichtig!
Verkauf und Ankauf von Menschen kann niemals ein bürgerrechtliches Vertragsverhältnis
sein:
" ein Vertrag aber, durch den ein Teil zum Vorteil des Anderen auf seine (ihre,
H. S.) ganze Freiheit Verzicht tut, mithin aufhört eine Person zu sein,
folglich auch keine Pflicht hat, einen Vertrag zu halten, sondern nur Gewalt
(!) anerkennt, (ist) in sich selbst widersprechend, d. i. null und nichtig."
(Kant, Anfangsgründe der Rechtslehre)
Doch die Rot-Grünen Gesetzgeber wollen auch die Willkür-Verhältnisse
zwischen Bordellbetreibern und Prostituierten zu einem "Vertragsverhältnis"
machen, "Partner", die "ein einvernehmliches Be-schäftigungsverhältnis
eingehen", aber " keine Arbeitsverträge im eigentlichen Sinne", so Bergmann.
Widersprüche ohne Ende: jedenfalls werden die Bordell-Zuhälter weiter
entkriminalisiert, denn die Auspressung der Frauenleiber wird jetzt ein ganz
"sittenkonformes Geschäft", ein "normales" Arbeitsverhältnis! Bordell-Besitzer
werden "freie Unternehmer", Zuhälter "Freiberufler" ! Das ist Triumph
der laissez faire-Moral, des ganz "freien Marktes": Sexualsklavinnen für
Jedermann, weibliche Menschen als Waren. Doch die Frauenministerin lebt
in dem Wahn, dass dank dieses herrlichen Gesetzes "Frauen nicht wie Waren
gehandelt werden." Wie denn? Genau so wie Essen und Trinken! Sie vergleicht
nämlich die Frauenverkäufer mit einem "Wirt", der bei "Zechprellerei"
die Polizei ruft: Die Bordellwirte können jetzt bei Prostitutionsprellerei
auch die Polizei rufen, wenn die "Gäste" nicht zahlen. Was aber konsumieren
diese "Gäste"? - Lebendes Menschenfleisch! Die Ministerin sieht hier
keinen Unterschied zu Rindfleisch! Ihre Partei schafft "Recht und Gesetz"
in Bordellen, dort wird jetzt alles "rechtsstaatskonform" ? - Sollte dieses
Gesetz verfassungskonform sein und in kraft treten, dann steht kein Menschenrecht,
kein Grundrecht der Frauen dem ganz "freien Markt" mit weiblichen Menschen
als Kaufobjekten - und Käufern, Verkäufern und Händlern mehr
störend im Wege. Die Profite aus der Vermarktung und Auspressung von
Menschenfleisch lassen sich mit aller Gewalt steigern, so auch die Steuern,
die der Zuhälter-Staat einstreicht.
SPD-Kanzler beerdigt das Gleichstellungsgesetz
Es ist eine unüberbietbare politische Groteske, dass Ministerin Bergmann,
die offensichtlich die Prostitutions-Interessenten vertritt, wahrhaftig
ein "Gleichstellunggesetz" (16) entworfen
hat. In den USA sind Anti-Diskriminierungs- und Gleiche Chancen-Gesetze für
den gesamten Arbeitsmarkt seit über dreissig Jahren in kraft. In der
BRD ist ein solches Gesetzeswerk seit Jahrzehnten überfällig: die
ver-schärfte Diskriminierung hat Millionen Frauen in Erwerbslosigkeit,
Armut und Prostitution getrieben, und das soll so weitergehen. Was immer der
Gesetzentwurf beinhaltet, die SPD-Mächtigen beerdigen ihn ohnehin. Der
Kanzler aus "der Arbeiterklasse" (Kaschmir-Look und vier Ehefrauen) vertritt
schliesslich nicht die Interessen diskriminierter Lohnarbeiterinnen, er steht
auf Unternehmer-Seite: "Frauenförderung" ist daher für ihn das Allerletzte.
Er will nicht "für jedes gesellschaftliche Problem ein Gesetz" machen,
bestimmt nicht für die Frauen-Mehrheit: ihre systematisch und schwerwiegend
verletzten gleichen Rechte auf dem Arbeitsmarkt fallen für ihn nicht
ins Gewicht. Damit ist der Ent-wurf "Gleichstellung" praktisch tot, Frauen
auf dem Arbeitsmarkt bleiben niedrig gestellt, das "hochgeborene" Geschlecht
in Kapital und Lohnarbeit bleibt weiterhin bevorzugt. Was schert den "linken"
Kanzler das Gleichheitsgebot der Verfassung! Frauen haben ja stattdessen herrliche
Chancen im Bordell! So sind sie weg vom Arbeitsmarkt! - SPD-Frauen, ob Ministerin,
Abgeordnete oder Funktionärin, beugen sich solcher Politik selbstverständlich:
sie cohabitieren in jeder Hinsicht und um jeden Preis mit ihren Partei-Herren.
Die Frauen-Mehrheit: der allerletzte Posten im Staatshaushalt
Der Gesamtetat von 247,8 Milliarden Euro wird im Haushaltsentwurf für
2002 (17) wie üblich auf elf
Posten verteilt. Der für "Familie, Senioren, Frauen, Jugend" ist der
geringfügiste, der allerletzte, denn die gesamte weibliche Bevölkerung
gilt ja in diesem politischen System als das Letzte, das Unterste:
alles andere, alle Männer-Interessen sind unendlich viel wichtiger -
Soldaten, Beamte, Bauern usf.. Innerhalb dieses Ministeriums gelten nochmals
Prioritäten: ich schätze zuerst kommt "die Familie", dann die männliche
"Problemjugend", Senioren, schliesslich Frauen, immer die Allerletzten. Die
Rot-Grüne-Koalition übertrifft fürwahr das schwarze Kohl-Regime:
sie hat den lächerlich geringen Posten für das vermeintliche "Frauenministerium"
noch um 1, 4 % gekürzt, auf schäbigste 5,4 Mrd. des 247,8 Milliarden-Haushalts.
Hier regieren gute Hausväter: seine Frauen presst mann aus, aber sie
sind keine Ausgabe wert. Das sind die herrschenden Grundwerte.
SPD-Führer-Erklärung: "Die Frauenbewegung ist tot"
Im Parteiorgan "Vorwärts" (18) liessen
die alten Väter schon einen Nekrolog-Leitartikel auf die alten Mütter
der Arbeitsgemeinschaft (ASF) publizieren: die ist tot. Diese Unterabteilung
der Partei gilt da als "Frauenbewegung", von der feministischen Bewegung hat
mann dort oben noch nie etwas gehört.
Für schmutzige Arbeit hat mann weibliches Personal: eine junge Genossin
(Gabriele Bruns) erklärte, "die Töchter wollten mit dem Erbe ihrer
Mütter" nichts mehr zu tun haben. Nun ist da tatsächlich nicht viel
zu erben, aber das "Rückwärts" in die fünfziger Jahre können
die Töchter den Vätern überlassen, die machen das schon. Das
ASF-Erbe ist längst verkommen: Frauenministerin Bergmann plädiert
ja für "Berufs"-Prostitution und für "Kinder, Küche" und Doppelarbeit,
also für eindeutig frauen-feindliche Patriarchen-Politik. Bekanntlich
verachtet der rote Kanzler Frauen-"Gedöns" und ersetzt es durch schwarze
Familienpolitik: mehr gebären und mehr arbeiten, nicht etwa Gleichberechtigung.
SPD-Vizechefin Renate Schmidt kollaboriert mit ihrem familienpolitischen Leitantrag
"nicht konser-vative Familienpolitik - ohne sozialdemokratische Grundwerte
aufzugeben", d. h. "die Familie ist die Keimzelle des Staates", (wie bei der
CDU/CSU), "Hort der Stabilität" - der Väterherrschaft, ist
hinzuzufügen: Schläger und Vergewaltiger "stabilisieren" die kleinste
Gefängniszelles dieses Staates.
"Vorwärts" proklamiert das Comeback der Familie, das Parteivolk ist begeistert.
Auch eine Projekt-gruppe des Parteivorstandes macht wieder Bevölkerungspolitik
- wie in der Weimarer Republik: junge Frauen müssen viel mehr Kinder
kriegen, um den Vätern hohe Renten zu sichern: Mütter erhalten 30,--DM
im Monat. - Und Bordelle brauchen junges Menschenfleisch!
Das sind "höhere" Grundwerte als Anti-Diskriminierungs-Politik.
Im "neuen" Grundsatzprogramm des Führers Rudolf Scharping kommen Frauen,
die Mehrheit der Bevölkerung nicht vor: im herrschenden Bewusstsein sie
ist vom "Nebenwiderspruch" zum politisch Nichtexistenten abgesunken.
Alles in allem, ein totalitäres Unrechtsregime, von unten bis oben, von
Familien- und Bordellvätern bis zu den Vätern des Staates (ihre
Kollaborateurinnen eingeschlossen): es begeht schwerste Ver-brechen an der
weiblichen Bevölkerung, extreme Schändungen ihrer Menschenrechte.
Ich erachte folgende Aktionen für äusserst dringend:
1. Protest-Erklärungen an die Justizministerin und an die Abgeordneten
der SPD und der Grünen im Bundesparlament gegen die geplante Legalisierung
der sexuellen Ausbeuter, die Zuhälter, Bordell-betreiber und die Millionen
Männer, die mit ihrer Nachfrage, Prostitution, Pornografie und Frauen-handel
verursachen. Die Patronage der Regierung und der Parteien verstösst in
extremster Weise gegen die Grundrechte der Verfassung, schändet also
die Menschenrechte des weiblichen Volkes insgesamt: denn alle Frauen werden
als käufliche Sexualobjekte, als Ware, eingestuft und behandelt.
Parteien, die derartig frauenverachtende Politik betreiben sind für Wählerinnen
nicht wählbar!
Wir fordern dagegen
- die Kriminalisierung der Prostituierer, der sogeannten "Freier", wie das
vorbildliche Gesetz in Schweden es vorsieht und durchführt;
- die verschärfte Strafverfolgung aller Zuhälter und Bordellbetreiber;
- die Schliessung der Bordelle in allen Formen und den Einzug des Profits,
den diese Verbrecher aus ihren Opfern gepresst haben;
- die strengste Strafverfolgung der nationalen und internationalen Frauen-
und Mädchen-Händler
- ein Aussteige-Programm für Prostituierte;
2. Protest-Aktionen gegen die Parteien in den Städten, die Konzessionen
für Bordell-Betreiber vergeben;
4. Unterschriftensammlung zur Unterstützung der "Konvention gegen Sexuelle
Ausbeutung" und der Koalition gegen Frauenhandel (Siehe: Petition)
5. Flugblätter/ Broschüren, die Mädchen und Frauen vor der
Gefährlichkeit der Zuhälter und Frauenhändler warnen, in Deutschland
und auf Reisen im Ausland: skrupellos, mit allen Mitteln und Tricks schleichen
sie sich in das Vertrauen ein, machen Versprechungen, betäuben ihre Opfer
mit Alkohol,Vergewaltigungs-Pillen und Drogen, machen sie drogenabhängig
und zwingen sie auf den Strich, verschleppen, vergewaltigen, schlagen und
verkaufen sie, drohen mit Mord - und morden.
Wichtige Literatur:
Kathleen Barry: Sexuelle Versklavung von Frauen. (1983) Berlin ;
Dies.: Female Sexual Slavery (1979), Engelewood Cliffs/USA;
Dies.: Sexual Exploitation: Feminist Perspectives on Women's Human Rights;
und
Sexual Exploitation Violates Human Rights. in: Against Patriarchal Thinking
(1992).
Ed. Maja Pellikaan-Engel. Amsterdam;
Dies.: The Prostitution of Sexuality (1995), New York/London. Appendix: Proposed
Convention Against Sexual Exploitation. January 1994;
Janice G. Raymond: Guide to the UN Trafficking Protocol. 2001. Zu bestellen
bei: Coalition Against Trafficking in Women CATW, P. O. Box 9338. North
Amherst, MA 01059/ USA. (Fax: x.1-413-367-9262);
Making the Harm Visible. Global Sexual Exploitation of Women and Girls. 1999.
Ed. Donna M. Hughes, Claire Roche. CATW Kingston, Rhode Island. Zu bestellen
bei CATW North Amherst, Adresse wie oben;
Stephen Barlay: Die Sex-Händler. Ein Bericht über moderne Formen
der Sklaverei. Reinbek 1970 (vergriffen);
Diana E. H. Russell: Rape in Marriage. 1990. Revised Edition. Bloomington,
Indianapolis;
Dies.: Dangerous Relationships. Pornography, Misogyny, and Rape. 1998. Thousand
Oaks, London/New Delhi;
Femicide. The Politics of Woman Killing. 1992. Ed. Diana E. H. Russell, Jill
Radford. Buckingham;
Femicide in Global Perspective. 2001. Ed. Diana E. H. Russell, Roberta A.
Harms. New York, London;
Hannelore Schröder: Menschenrechte für weibliche Menschen. 2000.
Aachen
==============================================================

Sabine Hoffmann, Bildhauerin/ Malerin:
Olympe de Gouges gewidmet. 1988.
Aus dem Malerbuch "1789/1989: Vergessen - Weiterleben.
Den Frauen der Revolution gewidmet";
Die zwei Tafeln der Declaration des Droits de la Femme et de la Citoyenne'
sind in festlichem Purpurrot gehalten. Entwurfsarbeit (Lithographie).
Foto: Sabine Hoffmann, Stuttgart
PETITION für eine UNO KONVENTION GEGEN SEXUELLE AUSBEUTUNG
- Die Sex-Industrien haben weltweit, massiv und eskalierend zugenommen. Lokale und globale Sex-Industrien machen Profite für Zuhälter und Zulieferer und zerstören immer mehr Frauen und Kinder durch Prostitution, Sex-Tourismus, Frauen- und Kinderhandel, Geschäfte des Braut-Kaufes auf Bestellung, Pornografie und andere Formen sexueller Ausbeutung. Kein internationales Menschenrechts-Gesetz anerkennt sexuelle Ausbeutung als Schändung von Menschenrechten.
- Ein internationales Netzwerk von Nicht-Regierungs-Organisationen (NGOs) appelliert an die Vereinten Nationen, eine neue UN Konvention gegen sexuelle Ausbeutung zu verabschieden, um die sexuelle Ausbeutung zu bekämpfen und die Opfer zu unterstützen. Dieses Netzwerk wird von der UNESCO unterstützt und umfasst die Koalition gegen Frauenhandel in Nordamerika, die Koalition gegen Frauenhandel in Asia-Pacific, die Dritte Welt-Bewegung gegen die Ausbeutung von Frauen, die Internationale Föderation für Menschenrechte, die Liga für Menschenrechte, die Internationale Föderation der Abolitionisten und den Internationalen Frauenrat.
- Schliessen Sie sich diesem Netzwerk für eine Konvention gegen Sexuelle Ausbeutung an. Unterstützen Sie mit Ihrer Unterschrift all diejenigen, die die Vereinten Nationen ersuchen, die Notwendigkeit dieser Konvention zu unterstützen.
- Unterschreiben Sie diese Petition, sammeln Sie Unterschriften und schicken Sie diese an:
The Coalition Against Trafficking in Women, P.O. Box 9338, N. Amherst, MA 01059, USA
Wir, die Unterzeichnenden, ersuchen die Vereinten Nationen dringend, die
Konvention gegen sexuelle Ausbeutung zu unterstützen, zu verabschieden
und zu verbreiten; darin ist festgelegt:
- Es ist ein fundamentales Menschenrecht frei zu sein von sexueller Ausbeutung
in allen Formen:
- von Prostitution, Sextourismus, Frauenhandel, Braut-Kauf und -Verkauf
auf Bestellung,
- von Pornographie, Inzest, Ehefrauen-Misshandlung, sexueller Nötigung
und Vergewaltigung.
- Sexuelle Ausbeutung verletzt die Menschenrechte auf Würde, Gleichheit,
Autonomie, körperliche und geistige Gesundheit der Personen;
- macht Frauen und Kinder, die durch Armut, ökonomische Entwicklungspolitik
und Praktiken, als Flüchtlinge und displaced persons, in Aus- und Einwanderungsprozessen
gefährdet sind, zur Beute;
- Sexuelle Ausbeutung ist die Ursache des allgemeinen Sexismus und Rassismus.
- Sexuelle Ausbeutung verletzt die Menschenrechte all derer, die ihr unterworfen
sind, ob weiblich oder männlich, Erwachsene oder Kinder, weltweit.
Die Regierungen müssen die Verletzer der Menschenrechte Strafgesetzen
unterstellen, diejenigen, die Frauen kaufen und verkaufen, die Kunden'
und Zuhälter, Zulieferer und Frauenhändler, sowie jeden, der sexuelle
Ausbeutung propagiert, unterstützt und dabei kollaboriert.
Die Regierungen müssen den Überlebenden sexueller Ausbeutung mit
sozialpolitischen Massnahmen, wie Ausbildungsmöglichkeiten, Beschaffung
von Lohnarbeit oder sonstigen Erwerbsquellen, Alternativen bieten.
UNTERSCHRIFTEN, NAME, ADRESSE, TELEFON, LAND/ORGANISATION
1 Marie le Jars de Gournay (1622): Egalite des hommes et des femmes.
Reprint. Paris 1991.
2 Olympe de Gouges: Mensch und Bürgerin. "Die Rechte der Frau"
(1791). Hsin . Hannelore. Schröder. (1995) Aachen;
3 in: Die französische Revolution. Eine Dokumentation (1973): Hs.
Walter Grab. München . S. 237/38. Art. 15;
4 Stephen Barlay (1967, 1970): Die Sex-Händler. Moderne Formen
der Sklaverei. Wien, Hamburg; RoRoRo-TaBu, Reinbek . Originaltitel (1968):
Sex Slavery. London . Verbesserte Ausgabe 1975.
5 "Frauenhandel" in: FRAUEN EUROPAS. Info Nr.67, Brüssel, Febr.
1997. (Nur eine ganz kurze Notiz!)
6 "Die Sklaverei steht wieder in voller Blüte". in: DER SPIEGEL,
26/1990. (Kurze Notiz)
7 Berlin 1983; Original: Female Sexual Slavery. (1979). Englewood
Cliffs/ USA ; ferner in England, Australien, Canada, Indien, Japan, Singapore
und New Zealand; paperback New York 1979. Mit Appendix A und B, INTERPOL Report
und Convention Signatories ( for the Suppression of the Traffic in Persons
and of the Exploitation of the Prostitution of Others)
8 Kathleen Barry: Sexual Exploitation: Feminist Perspectives on
Women's Human Rights. (1992) in: Against Patriarchal Thinking. Hsin. Maja
Pellikaan-Engel, Amsterdam . p. 267-79
9 "Die roten Lichter auf den Wällen" in: THE LEADING TOURISTPAPER
2001.Amsterdam
10 Siehe: Gedanken zu einer anti-patriarchalen Erklärung der Menschenrechte
weiblicher Menschen. in: Hannelore Schröder (2000): Menschenrechte für weibliche
Menschen. Aachen
11 Kathleen Barry: The Prostitution of Sexuality. New York, London
1995. Appendix. p. 323-344.
12 "Lob der Angst" in: DER SPIEGEL, 41/1997
13 "Wirtschaftsfaktor erster Ordnung" in : DER SPIEGEL, 2/2001
14 "Gegen den Rest der Welt" in Der SPIEGEL 48/2000
15 "Die Sittenwidrigkeit wird abgeschaft"; "Rente im Rotlichtmilieu"
in: DER SPIEGEL 19\2001
16 "Kanzler düpiert Frauen" in: DER SPIEGEL 19/2001
17 "Gebremster Sparzwang" in : DER SPIEGEL 24/2001
18 "Das Ende der Generation Lila" in: DER SPIEGEL 32/2001
© 2006-2010 Hannelore Schröder | Sitemap | Stand:24.06.2010
