Menschenrechte der Frauen
Verletzung ihrer Menschenrechte
Feminismus — Antifeminismus
Olympe de Gouges

Hannelore Schröder
Prostitution: Schändung der Menschenrechte der Frauen.

Zum 254. Geburtstag von Olympe de Gouges
* 7. Mai 1748

Vortrag, gehalten auf der Olympe-de-Gouges-Gedenktagung, Leipzig, 7. Mai 2001

I. 1791: Menschenrechte für weibliche Menschen - gegen Patriarchen-Willkür

Heute, an ihrem Geburtstage, gedenken wir dieser überragenden, ja bedeutendsten Frau in der Geschichte Europas: sie  ist die erste und einzige politische Denkerin in der 4000-jährigen Epoche der
Patriarchen-Regimes, die schon 1791 mit ihrer wahrhaft universalen Erklärung der Menschen- und Bürgerinnenrechte die Menschenwürde weiblicher Menschen, aller Mütter, Töchter und Schwestern zurückgefordert hat. - Viele Frauen vor ihr, Marie le Jars de Gournay (1)  bereits 1622, und nach ihr haben gleiche Rechte für Frauen im Verhältnis mit Männern oder ein höchst dringendes Recht gefordert, aber keine hat eine derart umfassende, radikale Grundsatzerklärung hinterlassen wie sie.

Olympe de Gouges

In ihrer Erklärung der Menschenrechte (2) für weibliche und männliche Menschen finden wir bereits Rechtsgrundsätze, die bis heute höchst aktuell geblieben sind:
1. Frauen sind Menschen,  also haben sie Anspruch auf Menschen- und Bürgerinnenrechte,  die sie selbst definieren und politisch vertreten;
2. Menschenrechte weiblicher Menschen sind "unveräusserlich", d. h. sie sind unverkäuflich.  Männer dürfen sie Frauen nicht abkaufen, nicht mit körperlicher und Waffengewalt abpressen, nicht kraft gesetzlicher Privilegien (Ehegesetze usf.), Justiz- und Polizei-Willkür schänden, zu nichte machen. Damit rauben sie Frauen ihre Menschenrechte, machen sie sie zu Objekten ihrer persönlichen und staatlichen Willkür, unterwerfen also das gesamte weibliche Volk der absoluten, schrankenlosen Macht ihres Geschlechts. - Solange die Menschenrechte der Frauen nicht kraft Verfassung, Gesetz, Gerichtspraxis und ausführende Gewalt festgelegt und verwirklicht sind, handelt es sich um Tyrannei, um totalitäres Regime - über Frauen.
3. Frauenhandel ist Sklavinnenhandel: de Gouges sagt vom feudalen Regime: "Der Frauenhandel war eine Art Industrie…in den höchsten Kreisen", der nun diskreditiert sein müsste. Wenn dieser Menschenhandel unter dem neuen Regime fortbesteht, wenn die Bürger an der Macht den Frauenhandel nicht abschaffen, ist für Frauen alles verloren. - Da das Regime der Bürger-Patriarchen allen Frauen tatsächlich alle Bürgerinnenrechte verweigert, Frauen auch nun kein Recht auf Freiheit, gesetzliche Gleichheit, auf Erwerbsarbeit und Eigentum haben, kaufen Männer Frauen weiter, wie "Sklaven an der Küste von Afrika", wie unter dem alten Regime. Bürgersmänner kaufen sich Maitressen und "öffentliche Frauen", die rechtlos und arm, nur in dieser entwürdigenden Abhängigkeit überleben können. Überdies bleiben alle Bürger Familienherrscher über ihre Ehefrauen und Töchter, wie unter dem alten Regime.
In der Verfassung von 1795 (3) ist ausdrücklich festgelegt: "Jeder Mann" kann frei über seine Arbeitskraft verfügen, "aber er kann weder sich verkaufen, noch gekauft werden; seine Person ist kein veräusserliches Eigentum." Selbstverkauf und Kauf von Männern ist also verfassungsrechtlich und gesetzlich verboten.  Für Frauen gilt das jedoch nicht.
Deutsche Feministinnen haben keine derart umfassende radikal-demokratische Grundsatzerklärung hinterlassen wie de Gouges. Wir besitzen kein historisches Dokument, das den frauenfeindlichen, exklusiven, undemokratischen Vorrechten für Männer, festgelegt in sogenannt bürgerlichen Ver-fassungen und Gesetzen, eine solche menschenrechtliche Alternative entgegengesetzt hätte: nicht 1848 oder 1870, weder 1918, noch 1948 - bis heute nicht. Wir müssen also auf die universale Erklärung von de Gouges zurückgreifen, auch deshalb, weil Männer-Parteien, Verfassungs- und Gesetzgeber, Richter und Wissenschaftler sich selbst heute noch auf jene Männer-Vorrechte von 1789 berufen. Sie unterschlagen, dass damit alle Frauen von Menschen- und Bürgerinnen ausgeschlossen waren - und blieben: die Grundrechte deutscher Verfassungen (ab 1848) sind nur spezielle Privilegien für das hochgeborene Geschlecht - nach französischem Muster. Das gesamte weibliche Volk zählt nicht, denn "Weiber" gelten nicht als vernunftbegabte, intelligente Menschen . - Folglich bleibt das allgemeine, grösste Unrecht im sogenannt privaten, häuslichen Bereich, das Herrschaftsverhältnis aller Familienväter über alle Frauen unangetastet, wird fanatisch verteidigt und mit aller persönlichen und staatlichen Gewalt gesichert. - Die Behauptung von angeblich allgemein geltenden, bürgerlichen Rechten im "bürgerlichen Staat" ist also eine dreiste Geschichtsfälschung und Propagandalüge.  
Die Weimarer Verfassung (1919) steht nur auf dem Papier. Altpatriarchale Gewohnheiten und Gesetze werden beibehalten, selbst die schändlichsten: Prostitution, straffreie Vergewaltigung der Ehefrauen und das Strafgesetz Paragraph 218 ff. . Die antifeministische Hetze von Rechts bis Links geht verschärft weiter und arbeitet den Nationalsozialisten in die Hand.
Die Verfassung von 1948 ist geprägt vom Katholizismus: die Verfassungsväter, auch die der FDP und SPD, wollen die patriarchale Ehe/Familie konservieren und verleihen diesem Unrechts-Institut das Grundrecht auf Schutz (Artikel 6 Grundgesetz). Folglich gelten die proklamierten Grundrechte hier nicht: in Haus/Wohnung bleiben die Vorrechte der Ehemänner/Familienväter erhalten; damit sind die Grundrechte ihrer Frauen ausser kraft gesetzt, also weiterhin zu nichte gemacht. Da die Herrschaftsgebiete der Familienväter, ihre Wohnung/ihr Haus durch Artikel 13 Grundgesetz ausdrücklich vor Eingriffen von Ausssen geschützt sind, kann es hier keine Menschenrechte für Frauen geben. Hier ist und bleibt die Schändung ihrer Grundrechte gesetzlich zulässig, wie zuvor: der patriarchale Staat greift nicht ein, denn er schützt die Schänder, nicht etwa ihre geschändeten, weiblichen Angehörigen.  Selbst das unmenschlichste Privileg der Ehemänner, ihre Frauen zu vergewaltigen, wird nicht etwa abgeschafft, im Gegenteil: straflose Vergewaltigung ist "das Grundrecht" der Familienväter! Ihre entwürdigten, nackter Gewalt unterworfenen Ehefrauen schützt kein Gesetz: sie sind und bleiben rechtlose "häusliche Leibeigene" (Max Horkheimer, 1936), mit denen jedermann machen kann, was er  will. - Auch Prostitution betrachten die vermeintlich demokratischen Parteien und Gesetzgeber keineswegs als Schändung der Grundrechte weiblicher Menschen. Ihr Geschlecht, die Nachfrager, die Frauenkäufer und -verkäufer, Zuhälter und Bordellväter dürfen die Grundrechte dieser Frauen auf Menschenwürde, Freiheit, körperliche Unversehrtheit und Gleichheit selbstverständlich ungehindert weiter schänden. Alle Parteien, die die Städte regieren, sind Schutzherren der Prostitutions-Interessenten; der Staat kassiert sogar Steuern aus diesem Geschäft, dem Kauf und Verkauf weiblicher Menschen.  
Denn die Scheindemokraten, noch indoktriniert von nationalsozialistischer Frauenverachtung, betrachten Frauen auch jetzt keineswegs als gleichwertige Menschen, sondern als minderwertige "Wesen" von angeblicher "Eigenart", geartet und geeignet als Hausfrauen oder Huren den Zwecken der "höheren Menschen" zu dienen. Das von Gott und Natur "auserwählte" Geschlecht hält sich noch immer für berechtigt, mit grenzenloser Willkür im Haus und Bordell zu herrschen: Herrenmenschen ist alles erlaubt - gegenüber Minderwertigen, Frauen. Folglich schänden sie die elementarsten Menschen-rechte weiblicher Menschen systematisch, unmenschlich und zynisch weiter - machen jedoch lautstark Propaganda für ihren angeblichen "Rechts- und Sozialstaat", ihr Unrechts-Regime, das sie als "Gleichberechtigung" verkaufen.
Seit den sechziger Jahren machen sexuelle Liberale, Linke im Namen von Marx, Freud und des Feudalherrn de Sade lauthals Propaganda für grenzenlose sexuelle Libertinage, für rücksichtslose Promiskuität, freie Pornografie, Aufhebung des Inzest-Tabus, Prostituierte für jedermann usf.: Ihrer sexuellen Willkür und Herrenmoral soll keine, aber auch gar keine moralische und gesetzliche Grenze mehr im Wege stehen. Frauen generell, minderjährige Mädchen, selbst kleine Kinder sind in ihren Augen nur "Material" zu ihren gewalttätigen, sexuell-sadistischen Zwecken - bis zum Mord. Jedermann ein Marquis de Sade - das ist "wahre Freiheit"!  Sie verkaufen ihre Rechtfertigungen sadistischen Terrors als "sexuelle Aufklärung", gar als Sexualkunde. Diese Demagogie und Praktiken führen zu um sich greifender Verrohung des sexuellen Verhaltens gegenüber Frauen und Mädchen im Namen männlicher Lust und zu ungekannten Ausmassen von Sexualsklaverei in allen Formen.

II. Globalisierung der Sexualsklaverei  und der Schändung der Menschenrechte weiblicher Menschen

Der Vorsitzende der Anti-Sklaverei-Gesellschaft (London), Patrick Montgomery, schreibt Anfang der sechziger Jahre: die internationale Sexualsklaverei "hat während der letzten Jahre beträchtlich zugenommen. Sexualsklavinnen vegetieren nur noch elend dahin, ihre Persönlichkeit  ist durch Gehirnwäsche, brutale Gewalt, Alkohol und Drogen völlig zerstört...Sie werden in ganz Europa rekrutiert und sind bestimmt für die Häfen und Hauptstädte der Welt; manche gehen erst an private Käufer ehe sie an Bordelle weiterverkauft werden." (4) Sie sterben jung, viele werden ermordet. In den Herkunftsländern werden sie als vermisst gemeldet, nach Jahren für tot erklärt: diese ungeheuerlichen
Verbrechen sind in den Augen "demokratischer" Regierungen kein politischer Skandal,  gleichgültig und untätig sehen sie zu.
Montgomery schätzt bereits 1966 die Zahl der Sexualsk1avinnenbereits auf zehn Millionen! Jahr um Jahr wird das spurlose Verschwinden "allein von 50.000 Europäerinnen gemeldet". Doch die Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen und von Interpol leugnen das Bestehen von Sexualsklaverei in ihren Ländern und verhindern das Eingreifen von Aussen unter dem Vorwand: keine Einmischung in die inneren, politischen Angelegenheiten!
Stephen Barlay, auch von dieser Gesellschaft, schreibt in seinem Bericht über Sex Slavery: "Mitte der sechziger Jahre begann das Pornografie-Zeitalter, wurde Pornografie zum ganz grossen Geschäft, begann die Männerwelt diese Ware massenhaft und mit Vergnügen zu verschlingen. Um die ungeheure Nachfrage nach…jungen Körpern zu bedienen, entwickelten die Lieferanten dieses Handels eine neue Art von Leibeigenschaft - Photo-Sklaverei." -  Mitte der siebziger Jahre wurde Sexualsklaverei zum "ganz grossen Geschäft, organisiert mit der Effizienz moderner Handels-unternehmen…Weltmärkte in menschlicher Ware", so Barlay.  Frauen aller Länder sind die menschliche Ware, Männer aller Länder sind die Händler, Verkäufer und Käufer, Millionen Täter und Mittäter.  
 1973 gibt es zufolge Barlay bereits einen "europäischen gemeinsamen Markt" für Sexualsklavinnen, der seither immer katastrophalere Ausmasse angenimmt: 1997 werden " allein in der Europäischen Union jährlich mehr als 500.000 Frauen" von organisierten Menschenhändlern "mit dem Ziel der sexuellen Ausbeutung" verschleppt, gehandelt, verkauft und gekauft (5). Das war dem Europäischen Parlament längst bekannt; schon 1981 wusste mann von massenhaftem Frauenhandel zu Prostitutions-zwecken, blieb jedoch untätig, liess die Eskalation tatenlos zu und plante 1997 nur ein "Forum für Ideenaustausch". Von politischem Einsatz von Partei-Frauen ist mir nichts bekannt.  
1990 hatte die Anti-Sklaverei-Gesellschaft bereits gemeldet, dass zu diesem Zeitpunkt mehr Menschen in Sklaverei gehalten werden als 1823! Die Mehrheit sind Frauen und Kinder in Arbeits- und Sexualsklaverei! (6)
1979 veröffentlicht die feministische Soziologin Kathleen Barry "Sexuelle Versklavung von Frauen" (7), das Ergebnis jahrelanger, weltweiter Forschung. Sie kommt  zu dem Schluss:                 
"angesichts der grossen Zahl von Männern, die Zuhälter, Zulieferer, Mitglieder von Syndikaten und Gangs, Betreiber von Bordellen und Massage-Salons sind, die Vergnügungsbetriebe mit sexueller Ausbeutung betreiben, Pornografie herstellen, verkaufen und kaufen, der grossen Zahl der Schläger, die Frauen misshandeln, der Kinderschänder, Inzest-Verbrecher, Frauenkäufer (Prostituierer, "Kunden" oder "Freier" genannt) und Vergewaltiger,  ist frau schockiert über den enormen Teil der männlichen Bevölkerung, der an der weiblichen Sexualsklaverei beteiligt ist. Die Tatsache der grossen Zahl von Männern, die dabei mitmacht, müsste dazu führen, den nationalen und internationalen Aus-nahmezustand auszurufen, die globale Krise der sexuellen Gewalt."

Barry erweitert und präzisiert den bisherigen Begriff von Sexualsklaverei wie folgt:

"Organisierte weibliche Sexualsklaverei ist ein Geschäft mit grossen Profiten, Handel mit Frauenkörpern, der die Bordelle und Harems der ganzen Welt beliefert.
Nicht-organisiert wird Sexualsklaverei von Zuhältern betrieben, die eine oder mehrere Frauen mit brutaler Gewalt zwingen, ihren Körper zu verkaufen, um mit dem Profit ihr Luxusleben zu finanzieren.
Private weibliche Sexualsklaverei wird von Ehemännern und Vätern betrieben, die als persönliche Machtmittel Schläge und sexuelle Gewalttaten gegen ihre Frauen und Töchter einsetzen. -
Es handelt sich um weibliche Sexualsklaverei in ALL den  Situationen, in denen Mädchen und Frauen nicht imstande sind, ihre unmittelbaren Lebensbedingungen, worin sie sexueller Gewalt und Ausbeutung unterworfen sind, zu verändern; aus denen sie nicht heraus kommen, gleichgültig, wie sie hinein geraten sind.
Die Sexualsklaverei internationaler Gangs oder einzelner Zuhälter besteht aus schwerverbrecherischen und geheimen Praktiken. Die Sklaverei durch Väter und Ehemänner wird geheimgehalten und sozial sogar toleriert. Ort der Sexualsklaverei kann ein arabischer Harem, ein deutsches Eroszentrum, ein Keller amerikanischer Zuhälter oder ein Haus am Stadtrand sein. Wo immer Sexualsklaverei praktiziert wird, ziehen die Täter daraus finanziellen Profit und/oder persönliche Befriedigung.
Weibliche Sexualsklaverei, wie in diesem Buch dokumentiert, besteht nicht allein in internationalem Handel, sondern durchdringt alle patriarchalen Gesellschaften ganz und gar…".

Die Sexualsklaverei nimmt in zunehmendem Masse allgemeinen Charakter an: potentiell sind alle Frauen betroffen, da das Institut Ehe/Familie den Männern fast totale Verfügungsgewalt einräumt, selbst "grenzenlose Exzesse, die Opfer und Nicht-Opfer terrorisieren" zulässt. Barry spricht vom "sexuellen Terrorismus,…der alle Frauen, die davon getroffen werden können, zu Gefangenen macht…" (Kathleen Barry, 1979)
Barry gründet die Koalition gegen Frauenhandel (Coalition Against Trafficking in Women, CATW,
in Amherst, MA), die den Aufbau von Schwester-Organisationen in mittel- und südamerikanischen, sowie asiatischen Ländern unterstützt und zum International Human Rights Network gehört, das die Abschaffung von Frauenhandel, Prostitution und Pornografie zum Ziel hat.
Seit vielen Jahren versucht die Nicht-Regierungsorganisation CATW, die Vereinten Nationen dazu zu bewegen, politische Massnahmen gegen die Globalisierung der Sexualsklaverei zu ergreifen.
- Im  Gegensatz zu der herrschenden, beschränkten Auffassung von "Menschenrechten" (nur Männer-Vorrechte), vertritt Barry einen feministischen, universalen Begriff ( wie Olympe de Gouges) und spricht konsequent von Women's Human Rights, Menschenrechten der Frauen. Gemessen an allgemeinen Normen von Menschenrecht, d. h. auch für weibliche Menschen, besteht Prostitution aus verbrecherischen Praktiken, nämlich sexueller Gewalt gegen Frauen: "Prostitution, die Sex-Industrie und der Frauenhandel, einschliesslich Sex-Tourismus sind Verbrechen gegen Frauen, also Schändung ihrer Menschenrechte, die alle Frauen zur untergeordneten Klasse macht." Folglich geht es feministisch-politisch darum, sexuelle Gewalt und Prostitution als Verletzung der Menschenwürde, als Verbrechen gegen Frauen und Diskriminierung  (auf Grund weiblichen Geschlechts, H. S.),  als Verletzung der Menschenrechte aller Frauen anzuerkennen." (8
Liberale Ideologen, die Propaganda für Prostitution und Pornografie machen, behaupten, dass Frauen sich "freiwillig" in die Sex-Industrie begeben, ihrer Erniedrigung zustimmen, also keine Opfer sexueller Männergewalt und Ausbeutung sind. Diese weibliche Menschen verachtenden Recht-fertigungen sind, so Barry, völlig unhaltbar: sie leugnen die Wirklichkeit, die Tatsache, dass Frauen im Männer-Interesse zu Opfern gemacht werden. Die Verfechter des sexuellen Liberalismus wollen den ganz "freien Markt", auf dem jeder Mann Frauen als Objekte zu sexuellem Gebrauch kaufen kann. Folglich sprechen sie von Prostitution im Markt-Jargon: vom "Angebot" von Körpern, die die "Kunden" zwecks Geschlechtsverkehr "mieten".  Dass diese "Konsumenten", die Prostituierer  Frauen zu Prostituierten machen, verstehen die Propagandisten nicht als sexuelle Gewalt, nicht als Schändung von Menschenrechten der Frauen. Sie leugnen, dass sie Menschen zu Dingen machen, zu käuflicher Ware degradieren, sondern nennen das "sexuelle Freiheit".      
In Holland klassifiziert mann Frauen längst als Waren, versieht sie mit verschiedenen Preisen, stellt sie fast nackt in Schaufenstern aus und macht Reklame für diese "Branche" als handele es sich um den Verkauf von Konsumartikeln: "Alles ist zu kaufen… die Stadtwälle sind der Mittelpunkt von Kauf und Verkauf…Amsterdam war immer eine Hafenstadt und dazu gehören Huren…Hinter den Fenstern warten Frauen in allen Sorten und Massen…schwarz, braun, gelb, weiss, dick, dünn…mann kann sich nichts Verrückteres denken, denn alles gibt es zu kaufen…(in diesem) geselligen Geschäftsviertel" für Prostitutionstouristen. (9) Die Stadt wird von Sozialdemokraten und Grünen regiert. Holländer waren schon immer Sklavenhändler: im 19. Jahrhundert wurde der schwarze Sklavenhandel verboten. Aber die Sexualsklaverei hat die sozialdemokratisch-liberale Regierung  jetzt völlig legal gemacht, mit katastrophalen Folgen - für Frauen.
Wer hingegen von Menschenrechten der Frauen ausgeht, kommt zu dem Urteil, dass es sich um "eine Form von Sklaverei" handelt  (so Resolutionen, Konferenzen, Rapporte 1980-83).
Dass Prostitution als Verletzung der Menschenrechte der Frauen zu definieren ist, stand 1985 auf einem UNESCO-Treffen von Sachverständigen bereits ausser Frage, weil
"die Körper von Frauen als Ware behandelt werden;
es sich dabei um Diskriminierung auf Grund des Geschlechts handelt;
es um sexuelle Gewalt geht; und
es sich um Verletzung der Menschenwürde handelt;
…daraus folgt, dass die Kunden kriminalisiert, also mittels Strafgesetzen verfolgt werden müssen." (UNESCO, 1986: 12)
Schon seit 1949 ist in der "Convention über den Handel in Personen und die Ausbeutung der Prosti-
tution Anderer" festgelegt, dass Prostitution und Frauenhandel "unvereinbar sind mit Würde und Wert der menschlichen Person", also "Verletzung von Menschenrechten" darstellen. Aber nur die Frauen-händler und Zuhälter sollen bestraft werden, jedoch auch dann, wenn ihre Opfer "zugestimmt" haben. Die Verursacher, die Nachfrager, die Käufer - blieben jedoch völlig ausser acht.
Barry's kritische, präzisere und  umfassendere Definition besagt dagegen:
"Prostitution ist ein Akt von Gewalt und Misshandlung, ein Angriff auf die Menschenwürde, die Frauen generell zur untergeordneten Klasse macht… Es handelt sich um Verletzung von Menschenrechten, wenn folgende Tatsachen, eine oder mehrere, zutreffen:
1. wenn Frauen als nicht-menschliche Sexualobjekte, Dinge oder Waren behandelt werden;
2. wenn sie als Sexualobjekte behandelt werden, die Schmerzen und Erniedrigungen geniessen;
3. wenn sie als Sexualobjekte behandelt werden, die Spass an Vergewaltigung haben;
4. Sexualobjekte, die gefesselt, zerschnitten, verstümmelt, geknebelt oder auf andere Weise körperlich verletzt  werden;
5. wenn Frauen in Haltungen sexueller Unterwerfung, Dienstbarkeit oder Zurschaustellung gebracht und dergestalt benutzt werden;
6. wenn Körperteile von Frauen (Vagina, Brust, Gesäss u. a.) sexuell derart benutzt werden, dass Frauen auf diese Körperteile reduziert sind;
7. wenn Frauen mit Gegenständen oder von Tieren penetriert werden;
8. wenn Frauen in eine Umgebung versetzt werden, wo sie erniedrigt, verletzt, gefoltert, (mit Exkrementen) besudelt, als minderwertig behandelt, blutig geschlagen, ausgepeitscht, gestossen, geknebelt oder auf sonstige Art gepeinigt werden…." (Kathleen Barry, 1992).  
Ausgehend von diesen Erkentnissen hat die Coalition gegen Frauenhandel eine internationale "Konvention gegen sexuelle Ausbeutung" entworfen und 1994 bei den Vereinten Nationen eingereicht.

III. "Konvention gegen sexuelle Ausbeutung"

Ehe ich die Grundsätze dieser Konvention vorstelle, erst ganz kurz über die Vereinten Patriarchate, die sich Vereinte Nationen nennen (10): Von 1945-1994, also fast 50 Jahre lang, verabschiedet diese Männer-Institution Konventionen, d. h. internationale Verträge: die Mitgliedstaaten unterzeichnen diese oder auch nicht; die einzelnen Nationalstaaten machen Vorbehalte und Abänderungen; sie ratifizieren diese Konventionen wenn sie wollen, oft wollen sie nicht. Im Falle der Ratifizierung, die viele Jahre, oft sogar Jahrzehnte dauert, müssten diese Staaten neue Gesetze verabschieden, die Gerichte müssten sie durchsetzen, Verwaltung und Polizei müssten sie ausführen. Das alles geschieht nicht, denn Menschenrechte der weiblichen Bevölkerungen sind ja nicht im Interesse des herrschenden Ge-schlechts, das in allen patriarchalen Staaten an der Macht ist und seine Privilegien mit aller Gewalt sichert. Folglich verschlimmert sich in den Jahrzehnten nach dem zweiten Weltkrieg die Lage der Frauen weltweit derart dramatisch, dass es zuerst in den USA (ab 1963), später in Westeuropa, dann in weiteren Ländern erneut zu feministischen Protestbewegungen kommt. Denn all die wohlklingenden Konventionen über die Unterdrückung des Menschenhandels… und gegen die Folter, "die grausame, unmenschliche und erniedrigende Behandlung verbietet",  über "Die Abschaffung aller Formen der Diskriminierung von Frauen, die Sklaverei und Sklavenhandel in allen Formen verbietet," über die "Rechte der Kinder" usf. - sind wertloses Papier. Für weibliche Menschen weltweit ist nichts davon durchgeführt, ganz im Gegenteil: kritische feministische Forscherinnen und Aktivistinnen doku-mentieren zunehmend verschärfte Unterdrückung, Rechtlosigkeit, Armut, Gewalttätigkeiten, Greuel-taten und Ermordungen von Frauen und Mädchen in den entwickelten Patriarchaten und noch ex-tremer in den Patriarchaten der dritten Welt: 1990 - mehr Menschen, Frauen und Mädchen in Sklaverei als 1823!
Sogar viele Millionen weiblicher Kinder (Sadisten reden kaltschnäuzig von "Babystrich" und  "Baby-fickern") werden weltweit in Prostitution und Pornographie verheizt, obwohl sich Unterzeichner-Staaten der "Rechte des Kindes" dazu verpflichtet haben
"Kinder vor allen Formen sexueller Ausbeutung und sexueller Misshandlung zu schützen;
alle Massnahmen zu ergreifen, um zu verhindern, dass ein Kind  durch Überredung oder Zwang…an ungesetzlichen sexuellen Aktivitäten teilnehmen muss; und um zu verhindern, dass ausbeuterischer Gebrauch von Kindern in der Prostitution und anderen ungesetzlichen Praktiken, in pornographischen Darstellungen und Materialien gemacht wird."
Doch nichts davon ist auch nur ansatzweise geschehen, viel schlimmer noch, stattdessen globale Ausbreitung dieser unsäglichen Verbrechen: völlig freie Bahn für Pädosexuelle, alle Sorten Kinder-schänder, Kinder-Pornographie-Hersteller, - Händler und - Käufer, genannt Konsumenten, Kunden und Touristen.
- In ihrem Entwurf zur "Konvention gegen sexuelle Ausbeutung" (11) berufen sich die Autorinnen auf all diese nicht verwirklichten Konventionen und verlangen von den Vereinten Nationen (und mög-lichen Unterzeichner-Staaten), dass sie nun endlich alarmiert sind darüber, "dass die Menschenrechte der Frauen durch massive und zunehmende sexuelle Ausbeutung ernsthaft bedroht sind."
(Die Vereinten Patriarchen-Nationen haben freilich noch immer keine Eile: denn diese Konvention befindet sich inzwischen bereits sieben Jahre lang in den Mühlen ihrer Bürokratie!)  
Einleitend heisst es weiter:
"Anerkennend, dass Sexualität eine Dimension von Menschen ist und dass Frauen das Recht auf sexuelle Unversehrtheit und Selbstbestimmung haben;
Anerkennend, dass sexuelle Ausbeutung, einschliesslich Prostitution, diese Rechte verletzt, also Frauen zur untergeordneten Klasse macht und damit ihre Menschenwürde und ihr Recht auf Gleich-heit verletzt;
Anerkennend, dass sexuelle Ausbeutung schwere Schäden verursacht und oft die extremen Formen von Sexualsklaverei, Foltern, Verstümmelung und Tod annimmt;
Anerkennend, dass sexuelle Gewalt und Prostitution nicht unvermeidlich, sondern Formen sexueller Ausbeutung sind;
Anerkennend, dass die sexuelle Ausbeutung jedweder Frau die sexuelle Erniedrigung aller Frauen bedeutet, sie ihrer Bewegungsfreiheit beraubt und ihre Unversehrtheit und Sicherheit bedroht, also Zustände des sexuellen Terrorismus schafft;
Anerkennend, dass sexuelle Ausbeutung von Menschen, einschliesslich Prostitution in zunehmenden Ausmassen Bestandteil nationaler Praktiken geworden ist, die Frauen ihrer Menschenrechte berauben;
Anerkennend, dass eine neue Konvention nötig ist, die die Definitionen von sexueller Ausbeutung dahingehend erweitert, dass Gewalt gegen Frauen und Prostitution einbegriffen sind und als Verletzung von Menschenrechten anerkannt werden;  
Feststellend, dass es bis jetzt keine internationale Konvention gibt, die die sexuelle Ausbeutung  von Erwachsenen verbietet;
Und in dem Bestreben, den Kampf gegen sexuelle Ausbeutung wirksamer zu machen, kommen wir wir folgt überein:"  (Soweit die Präambel; es folgen 31 Artikel)

Teil I:  Allgemeine Vorschriften

Artikel 1. Definition von sexueller Ausbeutung
"Sexuelle Ausbeutung ist eine Praktik, mit der bestimmte Personen sexuelle Befriedigung, finanziellen Gewinn oder sonstige Vorteile durch Schändung der Sexualität anderer Personen erzielen, womit sie deren Menschenrechte auf Würde, Gleichheit, Selbstbestimmung, körperliche und geistige Gesundheit  verletzen."

Artikel 2 (unter sexuelle Ausbeutung fallen)
a. "Mädchen- und Frauenmord, Ehefrauen- und Witwen-Mord; das ist Mord aufgrund weiblichen Geschlechts, also Schändung des Frauen-Menschenrechts auf Leben;
b. Unterwerfung unter grausame, unmenschliche und erniedrigende Behandlung durch: Körperliche Misshandlungen (Schlagen), Pornografie, Prostitution, genitale Verstümmelung, Gefangenhaltung (im Haus, Harem, Bordell), Mitgift und Brautpreise, Zwangssterilisation und Zwangsmutterschaft, sexuelle Nötigung, Vergewaltigung, Inzest, sexuelle Misshandlung und Menschenhandel;
c. Unterwerfung unter sexuelle Misshandlungen und Foltern…, einschliesslich sadistische und verstümmelnde Praktiken;
d. Ehen auf  Zeit oder Konvenienz-Ehen zwecks sexueller Ausbeutung;"

Artikel 3
"Das folgende gilt in der gesamten Konvention:    
a. Vergewaltigung ist ein sexueller Angriff auf  jeden weiblichen Körperteil mit jedem Mittel (Gegenstand) und in jedem Lebensalter;
b. sexuelle Nötigung ist das Aufzwingen jeglicher unerwünschter Handlungen, Gesten, Reden und sonstigen Materials;  
c. Prostitution ist die Benutzung/ der Gebrauch des Körpers einer Frau als Ware, die mann kauft, verkauft oder in sonstiger Weise tauscht: in Gelegenheits- und Strassenprostitution, Prostitution gemäss Gewohnheitspraktiken, in Bordellen, Militär-Prostitution, Entwicklungsprostitution, Pornografie, Sex-Tourismus, auf den Märkten des Brautkaufs (Versandhandel nach Katalog);
d. alles, was für die sexuelle Ausbeutung von Mädchen und Frauen gilt, gilt für Jungen und Männer, die sich im Zustand sexueller Ausbeutung befinden;"
Teil II: Sexuelle Ausbeutung

Artikel 4  bestimmt:
"Die Unterzeichner-Staaten verurteilen die sexuelle Ausbeutung von Kindern und Frauen in allen  Formen;  sie kommen überein, politische Pläne zu machen und durchzuführen, die in ihrer Gesellschaft bewirken, dass die Freiheit (Befreiung, Freisein ) von sexueller Ausbeutung gesichert wird durch den Schutz der Selbstverfügung/Kontrolle über den eigenen Körper, durch den Schutz der sexuellen Unversehrtheit/Integrität und durch den Schutz der sexuellen Selbstbestimmung/Autonomie;
a) Die Unterzeichner-Staaten erkennen an, dass bestimmte Frauen in erhöhtem Masse durch sexuelle Ausbeutung gefährdet sind: wie Minoritäten und Eingeborene, Frauen, die rassistischer Diskriminierung unterliegen, Frauen auf dem Lande und die sich in Aus- und Einwanderungs-Prozessen befinden, in ethnischen und sozialen Randgruppen, besonders Arbeiterinnen in Freihandelszonen, Frauen in der sexuellen Vergnügungsindustrie, weibliche Kinder, alte Frauen, Frauen mit körperlichen und geistigen Behinderungen, Lernbehinderungen und geistiger Retardation und mit all den Behinderungen, die durch schwere Misshandlung verursacht sind.
a. Die Unterzeichner-Staaten erkennen an, dass Frauen in erhöhtem Masse von sexueller Ausbeutung bedroht sind in den folgenden Krisen-Situationen: bewaffnete Auseinandersetzungen, Natur-katastrophen, Armut, Gefangenschaft, einschliesslich politische Gefangene, in Einwanderungs-lagern und Jugendgefängnissen, Institutionen der Jugendfürsorge, in Familien mit männlicher Gewalttätigkeit und sexueller Kindesmisshandlung, in Zwangs- und Kinderehen, bei Obdach-losigkeit und Flüchtlings-Status."

Artikel 5
"Die Unterzeichner-Staaten bestrafen die Täter, die sexuellen Ausbeuter, und entschädigen die Opfer für den erlittenen Schaden kraft zu verabschiedender Strafgesetze,  privatrechtlicher, arbeits- und  verwaltungsrechtlicher Strafen bzw. Sanktionen. Die Opfer erhalten Unterstützung/Rechtshilfe zwecks Verfolgung der Verbrecher. Bei der Formulierung von neuen Gesetzen und/oder der Anwendung von Gesetzen und Gewohnheitsrechten darf
a. die sexuelle Vorgeschichte einer Frau, auch einer Prostituierten, in allen legalen Aktionen nicht gegen sie benutzt werden;  
b. darf  Ehre kein Grund sein, irgendeine Tat sexueller Ausbeutung oder Gewalt gegen Frauen zu rechtfertigen oder zu verteidigen;
c. es ist ein erschwerender Umstand (ein Strafe verschärfender, kein mildernder Umstand) bei sexueller Ausbeutung, wenn die Täter Ehemänner, Väter, sonstige Verwandte oder Arbeitgeber der Opfer sind;
d. der Status einer Frau als illegale Einwanderin oder Staatenlose darf nicht gegen sie benutzt werden."

Artikel 6. bestimmt:
"Die Unterzeichner-Staaten weisen jede Politik oder Gesetze zurück, die die Prostitution irgendwelcher Personen, ob weiblich oder männlich, Erwachsene oder Kinder rechtfertigen;  sie weisen Politik und Gesetze zurück, die Prostitution in irgendeiner Weise, einschliesslich als Beruf, Beschäftigung oder Unterhaltung reglementieren oder legalisieren;
und sie kommen überein, Gesetze des Inhalts zu verabschieden, dass Prostitution als akute Form sexueller Ausbeutung anerkannt ist, einschliesslich das folgende:
a) die Bestrafung jeder Person,
- die eine andere Person zum Zwecke der Prostitution anlockt, vermittelt, verführt oder entführt, mit welchen Mitteln auch immer, selbst mit Zustimmung dieser Person;
- die die Prostitution einer anderen Person ausbeutet, selbst mit Zustimmung dieser Person;    
- die Bordelle unterhält oder organisiert, wissentlich finanziert oder sich daran beteiligt;
-     die Gebäude oder sonstige Orte wissentlich mietet oder vermietet zum Zwecke der Prostitution anderer Personen;  
b) die Bestrafung der Nachfrager/Prostituierer (" Kunden", "Freier"), ihre Identifizierung als Täter, die kriminalisiert werden müssen, bei gleichzeitiger Zurückweisung jeder Form der Bestrafung der Prostituierten;
c) da, wo kriminelle Sanktionen gegen die Opfer sexueller Ausbeutung bestehen, schaffen die Unterzeichner-Staaten diese ab;
d) die Bestrafung der Hersteller, Verkäufer und Händler von Pornografie, in Anerkenntnis der Tatsache, dass die Pornographie-Industrie die Nachfrage nach sexueller Ausbeutung vergrössert und fördert und selbst aktiv betreibt."
Teil III: Globale Zustände Sexueller Ausbeutung

Artikel 7
"Die Unterzeichner-Staaten kommen überein,
a) staatliche Wirtschaftsentwicklungspolitik und Praktiken zurückzuweisen, die Frauen der sexuellen Ausbeutung zuführen;
b) sicherzustellen, dass die Regierungspolitik und Praktiken Sorge tragen für die die volle ökonomische Entwicklung von Frauen durch ihre Integration in menschenwürdige Lohnarbeit mit gleichem Lebensstandard, dessen Frauen bis jetzt beraubt sind;
c) Gesetzliche und andere Massnahmen zu ergreifen, um den Sex-Tourismus zu verbieten, also diejenigen zu bestrafen, die Tourismus zwecks sexueller Ausbeutung organisieren, d. h. alle Unternehmen wegen Beschaffung und Förderung von Prostitution zu kriminalisieren. Diese gesetzlichen Massnahmen werden verabschiedet und ausgeführt in beiden Ländern, d. h.  im Herkunftsland der Täter und im Land ihrer Einreise.
d) Bildungssprogramme bereitzustellen zwecks Veränderung gesellschaftlicher und ideologischer Mechanismen und Muster, die sexuelle Ausbeutung von Frauen propagieren und fördern."

Artikel 8:
"Die Unterzeichner-Staaten kommen überein:
a) Massnahmen zu ergreifen, um Frauenhandel zum Zwecke sexueller Ausbeutung, an erster Stelle Prostitution, zu verhindern und zu verbieten;
b) Gesetze zu erlassen, die notwendig sind zum Schutz von Frauen und Kindern bei Aus- und  Einwanderung, an den Orten der Aus- und Einwanderung und auf den Routen ;
c) Öffentlichkeitskampagnen zur Warnung der Bevölkerung vor den Gefahren des Frauen- und Kinderhandels durchzuführen;
d) Kontrollaufsicht über Bahnhöfe, Flug- und Seehäfen, über diese Verkehrswege und andere öffent-liche Plätze zu sichern, um den internationalen Frauen- und Kinderhandel zwecks Prostitution zu verhindern;
e) Sicherzustellen, dass die jeweiligen Dienste (Grenz-, Hafen-, Flughafen- Bahnpolizie usw.) über die Ankunft von Personen, die allem Anschein nach (prima facie) Täter, Mittäter oder Opfer dieses Handels sind, informiert sind."

Artikel 9   betrifft den Schutz von Einwanderinnen, die in " Haushalten und Vergnügungsbetrieben arbeiten, die zu sexueller Ausbeutung und in die Prostitution führen können;"
Die Unterzeichner-Staaten "ergreifen alle angemessenen Massnahmen zum adäquaten Schutz dieser Opfer sexueller Ausbeutung einschliesslich:
a) Asyl, Flüchtlingsstatus und -schutz, Repatriierung derjenigen, die sie wünschen, unabhängig davon ob die Opfer sexueller Ausbeutung legal oder illegal eingereist sind;  
b) Schutz um sicherzustellen, dass gültige, schriftliche Arbeitsverträge abgeschlossen sind und dass die Bedingungen solcher Verträge kontrolliert werden; ferner Schutz der eingewanderten Arbeiterinnen vor sexueller Ausbeutung und Misshandlung im Einwanderungsland;
c) Das Recht, im Besitz des eigenen Reisepasses und Reisedokuments zu bleiben, sodass keine Person in die Prostitution verkauft oder von irgendeiner anderen Person sexuellen Diensten unterworfen werden kann;.
d) Das Recht auf Unterkunft, medizinische Behandlung, Beratung und andere soziale Dienste.  
e) Das Recht der Einwanderinnen auf Schutz gemäss geltendem Arbeitsrecht in den Einwanderungsländern."

Artikel 10
Staaten verpflichten sich zur " Bestrafung von Personen und zum Verbot von Unternehmen, die Reklame machen, profitieren und teilnehmen an Geschäften betreffend den Kauf von Ehefrauen aus fremden Ländern (Brautkauf auf Bestellung) und (das Organisieren von) Scheinehen;
ihr Militär, ihre Polizei und andere öffentliche Dienste auf fremden Territorien und in ihren eigenen Ländern für die Teilnahme an Prostitution gesetzlich zur Verantwortung zu ziehen und zu bestrafen;
ihre Repräsentanten, Diplomaten und sonstiges Personal im öffentlichen Dienst strafrechtlich und privatrechtlich wegen sexueller Ausbeutung zur Verantwortung zu ziehen;"

Artikel 11
"Die Unterzeichner-Staaten ergreifen Massnahmen zur Verhinderung sexueller Ausbeutung in Krie-gen, ethnischen…Konflikten, Bürgerkriegen, Aufständen und ausländischen Interventionen, in Flüchtlingslagern und Evakuierungszentren;
Staaten anerkennen die Notwendigkeit von speziellen Beobachtungsteams, die in der Mehrheit  aus Frauen bestehen, um Schändungen von Menschenrechten im Bereich sexueller Ausbeutung und Frauenhandel zu registrieren und zu kontrollieren;
Teil IV:  Flankierende soziale Massnahmen und Einrichtungen

Artikel 12
"Die Staaten ergreifen Massnahmen zur Sicherung von Schadensersatz für die Opfer sexueller Aus-beutung; auch Massnahmen, die den Berichten der Opfer über ihre sexuelle Ausbeutung faire An-hörung gewährleistet;
Sie ergreifen Massnahmen, um Ausbildungsprogramme und die Beschaffung bezahlter Arbeit für Frauen zu sichern mit dem Ziel, ihre ökonomischen Chancen zu verbessern und den Wert und Status der Frauen zu erhöhen, damit die Notwendigkeit in die Prostitution zu gehen, verringert wird…"

Artikel 13
"Die Unterzeichner-Staaten verpflichten sich, für die Opfer sexueller Ausbeutung, einschliesslich Prostitution, soziale Einrichtungen, wie Fluchthäuser, spezielle Gesundheitsdienste und Zentren für Alternativen zur Prostitution zu schaffen und zu finanzieren; Einrichtungen, die Freiwilligkeit und Vertraulichkeit garantieren und folgende Hilfen bieten:
a. Dienste zur Vorsorge bzw. Behandlung venerischer Krankheiten, HIV- und Aids-Test;  
b. Programme für Trauma-Therapie;
c. Ausbildung medizinischen Personals, spezialisiert im Erkennen sexueller Ausbeutung, Vergewaltigung und Prostitution und in geeigneter Behandlung (der Schäden);
Personal, das auf die entsprechenden sozialen Dienste verweist und medizinische Beweise sammelt zwecks Strafverfolgung der Verbrechen sexueller Ausbeutung;
d. freie und spezialisierte Beratungs- und Ausbildungsdienste;
e. Hilfen bei Beschaffung von Wohnraum und Kindertagesstätten-Plätzen;
f. Hilfen zur Sicherung des Lebensunterhalts;
g. Hilfen bei Kreditbeschaffung zur Existenzgründung;
h. Programme für Berufsausbildung ohne sexistische Diskriminierung."
(Teil V, Artikel 14-31, befasst sich mit Prozeduren, die hier nicht behandelt werden können.)

IV. Schändung der Frauen-Menschenrechte unter dem BRD-Regime

Gehen wir von diesen Definitionen der Verbrechen an weiblichen Menschen aus und legen wir  menschenrechtliche Massstäbe an, dann kommen wir zu dem Urteil, dass in der BRD die Menschen-rechte von Frauen und Mädchen massenhaft und in extremer Weise geschändet werden:
Mindestens 250.000 Prostituierte sind Opfer von Nachfragern/ Käufern, Zuhältern, Bordellbetreibern,  Porno-Fotographen, nationalen und internationalen Menschenhändlern, allen Sorten Kollaborateuren und sadistischen Folterern: Bordelle sind mit Folterkammern ausgerüstet!
Im politisch geschützten, vermeintlichen Privatbereich sind Millionen Frauen und Mädchen Opfer männlicher Gewalttäter, Vergewaltiger und Inzest-Verbrecher. Die Minimal-Schätzung eines Krimi-nologischen Forschungsinstituts beläuft sich auf 100.000 vergewaltigte Frauen pro Jahr, davon etwa 75.000 durch Männer aus der Verwandtschaft oder Bekanntschaft. (12)
Die Verbreitung von Inzest-Verbrechen ist kaum realistisch einzuschätzen, denn serieuse Forschung ist tabu: Freudianer stellen sich vonvornherein schützend vor die Täter und bagatellisieren die Leiden der kindlichen Opfer. Kritische Forschung in den USA belegt jedoch geradezu epidemische Verbreitung dieser Sexualverbrechen.
Braut-Kauf-Agenturen, Bordell-Tourismus und alle Arten pornographischer Propaganda stehen unter dem Schutz dieses politischen Regimes.  
Jährlich werden etwa 800 Frauen von Männern totgeschlagen und ermordet, allein weil sie Frauen sind! Das sind  8 000 weibliche Opfer in den vergangenen zehn Jahren! Aber Femicide gilt nicht als politischer Skandal, nicht als grausamste Schändung des Grundrechts auf Leben!  
Diese unerträglichen Verbrechen, diese Eskalation von Schändungen, werden seit Jahrzehnten von den Regierungen nicht allein tatenlos zugelassen, sondern sogar gefördert. Dafür die neuesten Beispiele:
"Die Grünen haben die Gründung von Feldbordellen für die Bundeswehr angeregt." (13
"Die Verteidigungsexpertin der Grünen, Angelika Beer"  hat vor kurzem in Berlin vorgeschlagen, "das deutsche Balkan-Korps …mit Bordellen auszustatten." - Das nationalsozialistische Regime hat in ganz Europa Wehrmachts-Bordelle betrieben; heute erwägt mann das sogenannt demokratisch: es ist jedoch totalitäres Regime über Frauen! - Wollen die Grünen erwerbslose, arme Frauen zwangsweise für Militärbordelle rekrutieren? Oder melden sich die Grünen Frauen freiwillig zum Bordelldienst für die deutschen "Friedenstruppen"? Diese Bundeswehrsoldaten, die Taschen voll Steuergeld, sind grosse Nachfrager nach Sexualsklavinnen, die folglich prompt von Menschenhändlern mit armen Frauen, selbst Minderjährigen, ja Mädchen von zwölf Jahren aus den Balkanländern "beliefert" werden!  
Sexistische Apartheid in der SPD: Frauen zum Drauftreten - Ministerin macht mit.
Die Rot-Grüne-Regierung macht das Prostitutions-Regime ganz allgemein, offiziell und völlig legal:   Justizministerin Däubler-Gmelin hat ein Gesetz entworfen, das die sexuellen Ausbeuter, all diese Verbrecher, nicht etwa kriminalisiert, sondern völlig legalisiert. Die SPD-Frau steht auf Seiten der Prostitutions-Interessenten, (Bordell-Oskar Lafontaine ist ihr Genosse), Frauen-Interessen liegen ihr völlig fern denn: "Frauenfragen zu vertreten ist, als wäre man Negersprecher in Südafrika…" (14) .  Ihr Vergleich mit dem Apartheid-Regime ist aufschlussreich: in der BRD sind Frauen die Neger, eine minderwertige "Rasse", die SPD ist eine Partei rassistischer Herren: "Die Männer suchen sich was (d. h. Frauen)…zum Drauftreten", resumierte Däubler-Gmelin einmal; mit ihnen gemeinsam tritt sie drauf - auf die Opfer des sexuellen Terrors, auf Frauen generell - und auf Wählerinnen.
Frauen-Kauf und -Verkauf: "sittenkonforme Geschäfte" ? "uneigentliche Arbeitsverträge"?
Auch Bundesfrauenministerin Christine Bergmann (15) kollaboriert willig: "Millionen Männer" kaufen sich Frauen, das findet sie in Ordnung, das will sie zum sittenkonformen Geschäft machen. Konform mit Bordellgängern und Zuhältern behauptet sie, dass es sich um "freiwillige Sex-Dienstleistungen" handelt. Die Ministerin hat keine Ahnung von der Wirklichkeit der Frauen-Armut, der finanziellen Gewalt der männlichen Anbieter und dem Terror der Zuhälter und Frauenhändler! Wer hier von "Freiwilligkeit" schwatzt, redet den Menschenrechts-Schändern nach dem Mund. Die rote Ministerin phantasiert von einem  "freien'' Dienstleistungs-Beruf mit "Vereinbarungen" zwischen Kaufobjekt/Gekaufter und Käufer, nun "rechtswirksam", mit "einklagbaren Forderungen". Aber angeblich ist das kein Dienstvertrag, lediglich ein sittenkonformes Geschäft. SPD und Grüne planen ja seit langem Prostitution zu "einer Art ordentlichem Beruf zu erheben" - Frauen sind dazu "berufen", sich zu verkaufen?!  Gemäss derartiger Bordelllogik rechtfertigt mann die Frauen-Käufer - und "regelt" mann zugleich die skandalöse Frauen-Erwerbslosigkeit! Bergmann stellt sich schützend vor ihre Partei-Herren, die angeblich "nie" Verträge "ins Auge gefasst" haben. Aber sie selbst spricht von "Arbeitsleistungen", "Arbeitsbedingungen im Bordell"  und von Prostituierten, die "Lohn einklagen können", also muss ein Vertrag vorliegen! Das heisst, diese Partei und die Ministerin selbst erklären den Verkauf des eigenen Leibes zum sexuellem Gebrauch der Zahler einfach zu "Arbeit", konform mit mit der Propaganda, die die Pro-Prostitutions-Lobby, die Freudo-Marxisten-Sadisten seit Jahrzehnten in allen Medien verbreitet haben (voran FDP-Augstein mit seinem Herrenmagazin). Doch hier wird niemals Arbeitskraft gegen Lohn getauscht unter Wahrung der Grenzen, die die Grundrechte und die Arbeitsgesetze festlegen:  hier wird der ganze Leib, die Person selbst verkauft bzw. gekauft,
zum grenzenlosen Gebrauch der Käufer! Leib und Person dürfen jedoch kein veräusserliches,  verkäufliches Eigentum sein - in einem Rechtsstaat. Wo menschliche Leiber/Personen käuflich sind, herrscht Willkür der Käufer, Sklaverei. Folglich sind derartige Verträge null und nichtig!
Verkauf und Ankauf von Menschen kann niemals ein bürgerrechtliches Vertragsverhältnis sein:
" ein Vertrag aber, durch den ein Teil zum Vorteil des Anderen auf seine (ihre, H. S.) ganze Freiheit Verzicht tut, mithin aufhört eine Person zu sein, folglich auch keine Pflicht hat, einen Vertrag zu halten, sondern nur Gewalt (!) anerkennt, (ist) in sich selbst widersprechend, d. i. null und nichtig."
(Kant, Anfangsgründe der Rechtslehre)
Doch die Rot-Grünen Gesetzgeber wollen auch die Willkür-Verhältnisse zwischen Bordellbetreibern und Prostituierten zu einem "Vertragsverhältnis" machen, "Partner", die "ein einvernehmliches Be-schäftigungsverhältnis eingehen", aber " keine Arbeitsverträge im eigentlichen Sinne", so Bergmann.
Widersprüche ohne Ende: jedenfalls werden die Bordell-Zuhälter weiter entkriminalisiert, denn die Auspressung der Frauenleiber wird jetzt ein ganz "sittenkonformes Geschäft", ein "normales" Arbeitsverhältnis! Bordell-Besitzer werden "freie Unternehmer", Zuhälter "Freiberufler" ! Das ist Triumph der laissez faire-Moral, des ganz "freien Marktes": Sexualsklavinnen für Jedermann,  weibliche Menschen als Waren. Doch die Frauenministerin lebt in dem Wahn, dass dank dieses herrlichen Gesetzes "Frauen nicht wie Waren gehandelt werden." Wie denn? Genau so wie Essen und Trinken! Sie vergleicht nämlich die Frauenverkäufer mit einem "Wirt", der bei  "Zechprellerei" die Polizei ruft:  Die Bordellwirte können jetzt bei Prostitutionsprellerei auch die Polizei rufen, wenn die "Gäste" nicht zahlen. Was aber konsumieren diese "Gäste"? - Lebendes Menschenfleisch! Die Ministerin sieht hier keinen Unterschied zu Rindfleisch! Ihre Partei schafft "Recht und Gesetz" in Bordellen, dort wird jetzt alles "rechtsstaatskonform" ? - Sollte dieses Gesetz verfassungskonform sein und in kraft treten, dann steht kein Menschenrecht, kein Grundrecht der Frauen dem ganz "freien Markt" mit weiblichen Menschen als Kaufobjekten - und Käufern, Verkäufern und Händlern mehr störend im Wege. Die Profite aus der Vermarktung und Auspressung von Menschenfleisch lassen sich mit aller Gewalt steigern, so auch die Steuern, die der Zuhälter-Staat einstreicht.
SPD-Kanzler beerdigt das Gleichstellungsgesetz
Es ist eine unüberbietbare politische Groteske, dass Ministerin Bergmann, die offensichtlich die  Prostitutions-Interessenten vertritt, wahrhaftig ein "Gleichstellunggesetz" (16) entworfen hat. In den USA sind Anti-Diskriminierungs- und Gleiche Chancen-Gesetze für den gesamten Arbeitsmarkt seit über dreissig Jahren in kraft. In der BRD ist ein solches Gesetzeswerk seit Jahrzehnten überfällig: die ver-schärfte Diskriminierung hat Millionen Frauen in Erwerbslosigkeit, Armut und Prostitution getrieben, und das soll so weitergehen. Was immer der Gesetzentwurf beinhaltet, die SPD-Mächtigen beerdigen ihn ohnehin. Der Kanzler aus "der Arbeiterklasse" (Kaschmir-Look und vier Ehefrauen) vertritt schliesslich nicht die Interessen diskriminierter Lohnarbeiterinnen, er steht auf Unternehmer-Seite: "Frauenförderung" ist daher für ihn das Allerletzte. Er will nicht "für jedes gesellschaftliche Problem ein Gesetz" machen, bestimmt nicht für die Frauen-Mehrheit: ihre systematisch und schwerwiegend verletzten gleichen Rechte auf dem Arbeitsmarkt fallen für ihn nicht ins Gewicht. Damit ist der Ent-wurf "Gleichstellung" praktisch tot, Frauen auf dem Arbeitsmarkt bleiben niedrig gestellt, das "hochgeborene" Geschlecht in Kapital und Lohnarbeit bleibt weiterhin bevorzugt. Was schert den "linken" Kanzler das Gleichheitsgebot der Verfassung! Frauen haben ja stattdessen herrliche Chancen im Bordell! So sind sie weg vom Arbeitsmarkt! - SPD-Frauen, ob Ministerin, Abgeordnete oder Funktionärin, beugen sich solcher Politik selbstverständlich: sie cohabitieren in jeder Hinsicht und um jeden Preis mit ihren Partei-Herren.
Die Frauen-Mehrheit: der allerletzte Posten im Staatshaushalt
Der Gesamtetat von 247,8 Milliarden Euro wird im Haushaltsentwurf für 2002 (17) wie üblich auf elf Posten verteilt. Der für "Familie, Senioren, Frauen, Jugend" ist der geringfügiste, der allerletzte, denn die gesamte weibliche Bevölkerung gilt ja in diesem politischen System als das Letzte, das Unterste:
alles andere, alle Männer-Interessen sind unendlich viel wichtiger - Soldaten, Beamte, Bauern usf.. Innerhalb dieses Ministeriums gelten nochmals Prioritäten: ich schätze zuerst kommt "die Familie", dann die männliche "Problemjugend", Senioren, schliesslich Frauen, immer die Allerletzten. Die Rot-Grüne-Koalition übertrifft fürwahr das schwarze Kohl-Regime: sie hat den lächerlich geringen Posten für das vermeintliche "Frauenministerium" noch um 1, 4 % gekürzt, auf schäbigste 5,4 Mrd. des 247,8 Milliarden-Haushalts. Hier regieren gute Hausväter: seine Frauen presst mann aus, aber sie sind keine Ausgabe wert. Das sind die herrschenden Grundwerte.   
 SPD-Führer-Erklärung: "Die Frauenbewegung ist tot"
Im Parteiorgan "Vorwärts" (18) liessen die alten Väter schon einen Nekrolog-Leitartikel auf die alten Mütter der Arbeitsgemeinschaft (ASF) publizieren: die ist tot. Diese Unterabteilung der Partei gilt da als "Frauenbewegung", von der feministischen Bewegung hat mann dort oben noch nie etwas gehört.
Für schmutzige Arbeit hat mann weibliches Personal: eine junge Genossin (Gabriele Bruns) erklärte, "die Töchter wollten mit dem Erbe ihrer Mütter" nichts mehr zu tun haben. Nun ist da tatsächlich nicht viel zu erben, aber das "Rückwärts" in die fünfziger Jahre können die Töchter den Vätern überlassen, die machen das schon. Das ASF-Erbe ist längst verkommen: Frauenministerin Bergmann plädiert ja für "Berufs"-Prostitution und für "Kinder, Küche" und Doppelarbeit, also für eindeutig frauen-feindliche Patriarchen-Politik. Bekanntlich verachtet der rote Kanzler Frauen-"Gedöns" und ersetzt es durch schwarze Familienpolitik: mehr gebären und mehr arbeiten, nicht etwa Gleichberechtigung. SPD-Vizechefin Renate Schmidt kollaboriert mit ihrem familienpolitischen Leitantrag "nicht konser-vative Familienpolitik - ohne sozialdemokratische Grundwerte aufzugeben", d. h. "die Familie ist die Keimzelle des Staates", (wie bei der CDU/CSU),  "Hort der Stabilität" - der Väterherrschaft, ist hinzuzufügen: Schläger und Vergewaltiger "stabilisieren" die kleinste Gefängniszelles dieses Staates.
"Vorwärts" proklamiert das Comeback der Familie, das Parteivolk ist begeistert. Auch eine Projekt-gruppe des Parteivorstandes macht wieder Bevölkerungspolitik - wie in der Weimarer Republik:  junge Frauen müssen viel mehr Kinder kriegen, um den Vätern hohe Renten zu sichern: Mütter erhalten 30,--DM  im Monat. - Und Bordelle brauchen junges Menschenfleisch!
Das sind "höhere" Grundwerte als Anti-Diskriminierungs-Politik.
Im "neuen" Grundsatzprogramm des Führers Rudolf Scharping kommen Frauen, die Mehrheit der Bevölkerung nicht vor: im herrschenden Bewusstsein sie ist vom "Nebenwiderspruch" zum politisch Nichtexistenten abgesunken.  
Alles in allem, ein totalitäres Unrechtsregime, von unten bis oben, von Familien- und Bordellvätern bis zu den Vätern des Staates (ihre Kollaborateurinnen eingeschlossen): es begeht schwerste Ver-brechen an der weiblichen Bevölkerung, extreme Schändungen ihrer Menschenrechte.
 
Ich erachte folgende Aktionen für äusserst dringend:
1. Protest-Erklärungen an die Justizministerin und an die Abgeordneten der SPD und der Grünen im Bundesparlament gegen die geplante Legalisierung der sexuellen Ausbeuter, die Zuhälter, Bordell-betreiber und die Millionen Männer, die mit ihrer Nachfrage, Prostitution, Pornografie und Frauen-handel verursachen. Die Patronage der Regierung und der Parteien verstösst in extremster Weise gegen die Grundrechte der Verfassung, schändet also die Menschenrechte des weiblichen Volkes insgesamt: denn alle Frauen werden als käufliche Sexualobjekte, als Ware, eingestuft und behandelt.    
Parteien, die derartig frauenverachtende Politik betreiben sind für Wählerinnen nicht wählbar!
Wir fordern dagegen
- die Kriminalisierung der Prostituierer, der sogeannten "Freier", wie das vorbildliche Gesetz in Schweden es vorsieht und durchführt;
- die verschärfte Strafverfolgung aller Zuhälter und Bordellbetreiber;
- die Schliessung der Bordelle in allen Formen und den Einzug des Profits, den diese Verbrecher aus ihren Opfern gepresst haben;
- die strengste Strafverfolgung der nationalen und internationalen Frauen- und Mädchen-Händler
- ein Aussteige-Programm für Prostituierte;
2. Protest-Aktionen gegen die Parteien in den Städten, die Konzessionen für Bordell-Betreiber vergeben;
4. Unterschriftensammlung zur Unterstützung der "Konvention gegen Sexuelle Ausbeutung" und der Koalition gegen Frauenhandel (Siehe: Petition)
5. Flugblätter/ Broschüren, die Mädchen und Frauen vor der Gefährlichkeit der Zuhälter und Frauenhändler warnen, in Deutschland und auf Reisen im Ausland: skrupellos, mit allen Mitteln und Tricks schleichen sie sich in das Vertrauen ein, machen Versprechungen, betäuben ihre Opfer mit Alkohol,Vergewaltigungs-Pillen und Drogen, machen sie drogenabhängig und zwingen sie auf den Strich, verschleppen, vergewaltigen, schlagen und verkaufen sie, drohen mit Mord - und morden.

Wichtige Literatur:
Kathleen Barry: Sexuelle Versklavung von Frauen. (1983) Berlin ;
Dies.: Female Sexual Slavery (1979), Engelewood Cliffs/USA;
Dies.: Sexual Exploitation: Feminist Perspectives on Women's Human Rights; und
Sexual Exploitation Violates Human Rights. in: Against Patriarchal Thinking (1992).
Ed. Maja Pellikaan-Engel. Amsterdam;
Dies.: The Prostitution of Sexuality (1995), New York/London. Appendix: Proposed Convention Against Sexual Exploitation. January 1994;
Janice G. Raymond: Guide to the UN Trafficking Protocol. 2001. Zu bestellen bei: Coalition  Against Trafficking in Women CATW, P. O. Box 9338. North Amherst, MA 01059/ USA. (Fax: x.1-413-367-9262);   
Making the Harm Visible. Global Sexual Exploitation of Women and Girls. 1999. Ed. Donna M. Hughes, Claire Roche. CATW Kingston, Rhode Island. Zu bestellen bei CATW North Amherst, Adresse wie oben;
Stephen Barlay: Die Sex-Händler. Ein Bericht über moderne Formen der Sklaverei. Reinbek 1970 (vergriffen);
Diana E. H. Russell: Rape in Marriage. 1990. Revised Edition. Bloomington, Indianapolis;
Dies.: Dangerous Relationships. Pornography, Misogyny, and Rape. 1998. Thousand Oaks, London/New Delhi;
Femicide. The Politics of Woman Killing. 1992. Ed. Diana E. H. Russell, Jill Radford. Buckingham;
Femicide in Global Perspective. 2001. Ed. Diana E. H. Russell, Roberta A. Harms. New York, London;
Hannelore Schröder: Menschenrechte für weibliche Menschen. 2000. Aachen
     
==============================================================

Sabine Hoffmann

Sabine Hoffmann, Bildhauerin/ Malerin:
Olympe de Gouges gewidmet. 1988.

Aus dem Malerbuch "1789/1989: Vergessen - Weiterleben.
Den Frauen der Revolution gewidmet";
Die zwei Tafeln der ‚Declaration des Droits de la Femme et de la Citoyenne' sind in festlichem Purpurrot gehalten. Entwurfsarbeit (Lithographie).
Foto: Sabine Hoffmann, Stuttgart


PETITION für eine UNO KONVENTION GEGEN SEXUELLE AUSBEUTUNG

The Coalition Against Trafficking in Women, P.O. Box 9338, N. Amherst, MA 01059, USA

Wir, die Unterzeichnenden, ersuchen die Vereinten Nationen dringend, die Konvention gegen sexuelle Ausbeutung zu unterstützen, zu verabschieden und zu verbreiten;  darin ist festgelegt:
- Es ist ein fundamentales Menschenrecht frei zu sein von sexueller Ausbeutung in allen Formen:
- von Prostitution, Sextourismus, Frauenhandel, Braut-Kauf und -Verkauf auf Bestellung,
- von Pornographie, Inzest, Ehefrauen-Misshandlung, sexueller Nötigung und Vergewaltigung.
- Sexuelle Ausbeutung verletzt die Menschenrechte auf Würde, Gleichheit, Autonomie, körperliche und geistige Gesundheit der Personen;
- macht Frauen und Kinder, die durch Armut, ökonomische Entwicklungspolitik und Praktiken, als Flüchtlinge und displaced persons, in Aus- und Einwanderungsprozessen gefährdet  sind, zur Beute;
- Sexuelle Ausbeutung ist die Ursache des allgemeinen Sexismus und Rassismus.
- Sexuelle Ausbeutung verletzt die Menschenrechte all derer, die ihr unterworfen sind, ob weiblich oder männlich, Erwachsene oder Kinder, weltweit.

Die Regierungen müssen die Verletzer der Menschenrechte Strafgesetzen unterstellen, diejenigen, die Frauen kaufen und verkaufen, die ‚Kunden' und Zuhälter, Zulieferer und Frauenhändler, sowie jeden, der sexuelle Ausbeutung propagiert, unterstützt und dabei kollaboriert.
Die Regierungen müssen den Überlebenden sexueller Ausbeutung mit sozialpolitischen Massnahmen, wie Ausbildungsmöglichkeiten, Beschaffung von Lohnarbeit oder sonstigen Erwerbsquellen, Alternativen bieten.

UNTERSCHRIFTEN, NAME, ADRESSE, TELEFON, LAND/ORGANISATION

Fußnoten

1 Marie le Jars de Gournay (1622): Egalite des hommes et des femmes. Reprint. Paris 1991.
2 Olympe de Gouges: Mensch und Bürgerin. "Die Rechte der Frau" (1791). Hsin . Hannelore. Schröder. (1995) Aachen;
3 in: Die französische Revolution. Eine Dokumentation (1973): Hs. Walter Grab. München . S. 237/38. Art. 15;
4 Stephen Barlay (1967, 1970): Die Sex-Händler. Moderne Formen der Sklaverei. Wien, Hamburg; RoRoRo-TaBu, Reinbek . Originaltitel (1968): Sex Slavery. London . Verbesserte Ausgabe 1975.
5 "Frauenhandel" in: FRAUEN EUROPAS. Info Nr.67, Brüssel, Febr. 1997. (Nur eine ganz kurze Notiz!)
6 "Die Sklaverei steht wieder in voller Blüte". in: DER SPIEGEL, 26/1990. (Kurze Notiz)
7 Berlin 1983; Original: Female Sexual Slavery. (1979). Englewood Cliffs/ USA ; ferner in England, Australien, Canada, Indien, Japan, Singapore und New Zealand; paperback New York 1979. Mit Appendix A und B, INTERPOL Report und Convention Signatories ( for the Suppression of the Traffic in Persons and of the Exploitation of the Prostitution of Others)
8 Kathleen Barry: Sexual Exploitation: Feminist Perspectives on Women's Human Rights. (1992) in: Against Patriarchal Thinking. Hsin. Maja Pellikaan-Engel, Amsterdam . p. 267-79
9 "Die roten Lichter auf den Wällen" in: THE LEADING TOURISTPAPER 2001.Amsterdam
10 Siehe: Gedanken zu einer anti-patriarchalen Erklärung der Menschenrechte weiblicher Menschen. in: Hannelore Schröder (2000): Menschenrechte für weibliche Menschen. Aachen
11 Kathleen Barry: The Prostitution of Sexuality. New York, London 1995. Appendix. p. 323-344.
12 "Lob der Angst" in: DER SPIEGEL, 41/1997
13 "Wirtschaftsfaktor erster Ordnung" in : DER SPIEGEL, 2/2001
14 "Gegen den Rest der Welt" in Der SPIEGEL 48/2000
15 "Die Sittenwidrigkeit wird abgeschaft"; "Rente im Rotlichtmilieu" in: DER SPIEGEL 19\2001
16 "Kanzler düpiert Frauen" in: DER SPIEGEL 19/2001
17 "Gebremster Sparzwang" in : DER SPIEGEL 24/2001
18 "Das Ende der Generation Lila" in: DER SPIEGEL 32/2001

 

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